Deutsche Kurrentschrift


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Leseproben

Anno 1590



Kirchenbuch Zu Ziegelheim

Darein alle getaufften Kinder in
ganzen Kirchspiell geschriebenn
angefangenn


Anno 1590 den 26. Marty


Jtem, die Verstorbenenn

Jtem, die Jenigen so ehelich Vertraut wordenn

Anno 1639


1639
Mors omnibus est, definita
Duo vita longior, eo culpa numerosior
Myrias peccatorum, crynas miseriarum,
et tandem mors.
Ianuarius
Den 2. januarius, Peter Prügleins ehefrau, tres uno partu
enixa, dar vor Zwey getauft worden das dritte tod Zur welt
kommen, in ein Särglein und Gräbbeylein Zu sammen beygeleget.
Den 8. Ian.: Christoph Mans Kindlein begraben.
Den 24. Ian.: Jakob Erlers Haus frau, von 70 Jahren, bey gesetzt.

Anno 1669


Anno 1669 ........................
February, Andreas Schulze, mit Jungfrau Marien
......Jacob Pröhls, Hochherrl. Schönburgscher
Schmidts Zum Hartenstein ehel. Tochter.
July. Martin Eichlers, mit Jungfrau Sven
Graichens sel. nachgelaßener Tochter.

Anno 1672


Der Neuen copulirten Eheleute
Anno 1672
Den 1. Feb. wart Jacob Nömke (?) der ältere mit Mattheus
Nitzolds Tochter von Gösnitz Nahmens Maria in der
Kirchen allhir zu .... copuliret u. getrauet.

Anno 1721


Anno 1721.

Den 28. October, War der Dienstag nach
den 20. Sontag Trin. ist Caspar Etzold iur.
inWohner und AnSPanner Zu Selleriß,
CaSPar Etzolds auch AnSPanners Zu gedach-
ten Selleriß eheleibl. iüngster Sohn mit
Jfr. Sibyllen, Meister Samuel Engelmanns

Müllers und Nachbars wie auch Der Zeit
Kirch Vaters alhier eheleibl. eintzigen Toch-
ter in Hiesiger Kirchen copuliret Worden.

Anno 1767

1) die Regierungs-form im heil. Römischen Reich an be langt,
so ist sie noch die vorige. das höchste Oberhaupt in
demselben ist der Römische Kayßer. der dermalige Be-
herscher desselben ist Josephus II. des weyl. Großmächtig-
sten Kaysers Franedrei d. Hertzogs zu Lothringen und
Bar und Marien Theeresien Kayserin u. Königin Von
Ungarn u. Böhmen u. Ertzhertzogin Von Oesterreich etc,etc
Einer Tochter Caroli VI. des letzten männlichen Zwei-
ges aus dem weltberühmten hochgräfl. Habsbur-
gischen und hernach Oesterreichischen Hauße ältesten Herr
Sohn.

Anno 1779






Hochzuehrender Herr Doctor und
Superintendenus,

auch

Hochgeehrter Herr Gerichts-
Verweser,





Nicht die meisten begü-
therten Haußwirthe hie-
siger Kirchfarth sind

es, wie unser Herr
Pfarrer fälschlich an-
gezeigt, welche das

Anno 1786


Nr. 97

Es ist alhir Zur nachricht ver Zeignet, nach
Dem die Gemeinde einen neuen Feuer Sprietzen

Wagen Geschaffet, welcher die Weite eines
andre gleichen wagens hat, so worde hir Zu
erfordert ein Größerer Raum, und Stelle
das die Schprieze mit den Wagen stehen Könte, weil
nun der Raum bey George Herzen, als wo sonst
die Schprieze stünde Zu Klein war, so musste die
gemeinde einen Größern Raum aus fündig
machen, weil sichs aber an keinen orde schiekte

so be schloß die Gemeinde, Ein besondres hauß
dar Zu Zuer bauen, weil nun hir Zu nürgens
Kein be Qwemer blaz war, so er Welte die
Gemeinde dieses Fleckgen dar Zu, welches

Christian Stein der Seiler von der Gemeinde
ein Ge Zäunet im Jahr 1732 und der Gemeinde

da von Jährlich Geben 2 Groschen, so hat die Gemeinde
beschlossen, das neue Spriezen Hauß auf oben er
welches Fleckgen Zu setzen, und waß dan noch
Übrich ist von den Fleckgen soll der iezige besiezer
Gottlieb Stein Zu seinem Gebrauch Frey behalten
und der Gemeinde da von nichts geben, übrigens
aber über läst die Gemeinde Gottlieb Steine nur
den Gebrauch von den Übrichen Fleckgen, aber nicht
Eigen thümlich. Geschehen den 23.November 1786.

Anno 1813


Kauf um Gangolf Rudolfs Gartengut zu
Ziegelheim.





Sey hiermit kund und zu wissen,


daß vor uns den Fürstl. Schönburgischen Gerichten,
unter der Gerichtsverwaltung des Herrn D. Carl
Ferdinand Weisens, am 27. März 1813 in Gegen-
wart der Gerichtspersonen, George Börngens des
Richters, Melchior Rauschenbach und Gottfried Börn-
gens, der Gerichtsschöppen, an Gerichtsstelle er-
schienen sind,


Gangolf Rudolf allhier,
als Verkäufer an einem, und

George Ezoldt,
als Käufer, am andern Theile,


und einen Kaufcontract zur obrigkeitlichen Bestätigung
vorgetragen haben, welches wörtlich allso lautete:

Kund und zu wissen sey hiermit, denen es zu-

wißen nöthig, daß zu endesgesezten Dato in Gangolf Ru-
dolfs Behausung sind zusammen kommen,
Gangolf Rudolf, Nachbar und 1/4 Hüfner allhier nebst

Anno 1815


An die haiml. Hülfs-Ausschüsse in Penik (?), Ziegelheim u. Schönberg

Unter dem 8ten August vorigs Jahres wurde vom diesseitigen Districts-
Hülfs-Ausschusse veranlasst, tabellarische Uebersichten des durch
die im Jahre 1813 bis mit Januar 1814 in hiesigen Land fortgedauerten
Kriegsereignisse u. insbesondere durch Plünderung, Feuerzieung Brand
u. Verwüstung pp entstandnen Verlusts zu fertigen u. einzusenden.
Da nun diese Tabellen zur Zeit noch nicht eingegangen unter dem
6ten d.M. wie aber veranlaßt wurde, solte ungesäumt
einzusenden;

So ersuchen wir hierdurch, die Fertigung u. ...redung derselben
in möglichster Kürze zu bewirken. Glauchau d. 11. März 1815.
der 9te Districts Hülfsausschus des oberen Erzgebirges,
Friedrich Freiherr von Kotzau.

Anno 1823


Reg.
Ziegelheim, am 31. Decbr.
1823.



Erscheinet in Person an Gerichts Stelle
Christine verwith. Gentschin geb. Ru-
dolphin aus Langenleuba Niederhayn
mit ihrem erwählten Special-
Vormunde, dem Richter Melchior
Rauschenbach alh.


und


Mstr. Michael Rudolph, Sattler allhier,
erstere quittiert über den baaren
und richtigen Empfang der ihr aus vorn-
stehenden Ezoldschen Kaufe zugefallenen
20 Mfl Tagezeitgelder
so zu Weihn. 1823 ge-
fällig gewesen,
und vorbenannten Mstr. Rudolph bekennt
quittierend, daß er diejenigen
20 Mfl Tagezeitgelder
welche ihm aus vorbemerktem Kauf zu
Weihn. 1824 zu Theil wurden,
im vorraus richtig erhalten habe. Beide
entsagen der Ausflucht des nicht baar erhaltnen
Geldes und statten den Handschlag darüber ab.

Anno 1916


Zu der Sitzung
des Kirchenvorstandes, in

der nur Herr Gutsbesitzer

Paul Bauch fehlt,da

er durch Kriegsdienst am
Erscheinen verhindert ist,


war die Einladung ordnungs-
gemäß erfolgt.


Es lag die Wahl des
Pfarrers vor; nachdem die


drei von dem Kirchen-

patron, Seiner Durchlaucht, dem

Fürsten von Schönburg-

Anno 1916


Außer Taufhandlungen in einfacherster Form
im unmittelbaren Anschluß an den Gottesdienst dürfen
die Gastprediger Amtshandlungen nicht übernehmen.

Um den Mitgliedern des Kirchenvorstandes
Gelegenheit zu geben, die Herren Bewerber näher kennen
zu lernen, findet unmittelbar nach jedem Gottesdienst eine
Zusammenkunft mit dem Kirchenvorstand unter Leitung des
stellvertetenden Vorsitzenden in einem geeigneten Lokale
- Sakristei oder Schulzimmer - statt.


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