Heimatforschung Ziegelheim

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UhlmannsdorferGemeindebuch

"Das große Uhlmanns-Dörffer Gemeinde-Buch"

Was ist das große Uhlmannsdorfer Gemeindebuch? - Es ist ein kleines Büchlein mit großem Inhalt..
Es wurde im Jahre 1736 begonnen und schließt im Jahre 1837 - und damit am Ende des Feudalzeitalters in unserer Heimat.
Vermutlich seit Beginn der kommunalen Selbstverwaltung im Februar 1839 befindet sich dieses Büchlein auschließlich in Privathand und wird von Generation zu Generation weitergegeben.
Der Autor hat dieses Werk vor einigen Jahren transkriptiert, das heißt, aus der alten deutschen Handschrift (Currentschrift) in die heutige lateinische Schrift übertragen.
In insgesamt 105 Artikeln wird das Gemeindeleben, die Gesetzgebung, die Bräuche, Steuerbeträge, ... im 17. und 18. Jahrhundert dokumentiert.
Die Inhalte betreffen dabei nicht ausschließlich Uhlmannsdorf, sondern den gesamten Commun-Verband Ziegelheim-Uhlmannsdorf-Niederarnsdorf-Thiergarten.
Das besondere: Dieses Büchlein ist der einzige und älteste Nachweis über den Bau der Ziegelheimer Kirche und ebenso über die älteste Feuerspritze der Gemeinde.
Viel Spaß beim studieren - kleiner Tipp: um die Kirche geht es ziemlich weit hinten..


Alles zur Ehre Gottes.

Freundlich geliebtester mit Nachbar,

In den Hohen Reichs-Chur-und Fürstlichen
Respective Cabinets-und andere Collegis,
Pfleget Mann über Wichtige und große Sachen
zu Tractiern, alß Wir stets die Ehre gottes
befördert, sein Sprich-wort, Kirchen und Schulen
in guten Flor Zu bringen sind, Ihm wie dem
Land und unterthanen heilsame gesetze und
gute ordnungen zu geben seye, auch daselbe
Vor allen feindlichen Invasionen und einfällen
Zu beschützen, und der gleichen, Ja eine Jeg-
liche Stadt hat ihre gesetzliche Constitutiones,
auf welches sich ihre Nahrung und bür-
ger Recht gründet, Alßdem Extendiret
sichs auch auf andere Zünfte, und Dorff-
gemeinden, denen selben ist auch Ver gönnet
und zu gelaßen Von Gott und ihrer Christl.
Obrigkeit Von Alters her, daß sie zu ihrer
Gemeinde Tractiern Möge, so weit ihre
Schranken gehen, damit daß böse Ver-
Hindert, daß gute aber Zur Ehre Gottes
befördert Werde, damit es in einer Ge-
meinde Erbar und Ordentlich Zu gehen
Möge, es haben auch die Gemeinden Macht
Von ihrer Christl. Obrigkeit bekommen, so Jemand
unter ihnen sich fügen Willig, unbändig, u.
Halß starrig erweißet, und nicht thun
will wie es geboten ist in Göttl. Und
Weltlichen gesetzen, nehmlich er entheiligt
Muthwillig ohne unterlaß den Tag des Herrn,
er legte sich aufs Mausen, er Wär ein gro-
ber Zänker, und dergl. solche Leute mit einer
Zu gelaßenen Buße nicht Zu Verschonen, wie
es Jedes ortes brauch und Herkommen es
mit sich bringet, denn es muß es ein jeder so
machen daß mann in Ruhe und Friede bey-
sammen Leben kann, denn eines einigen
Bösen Menschen Wegen straffet Gott daher
Zu Weilen eine gantze Gemeinde, Wie an
Achan zu sehen ist, was dieser Dieb der Ge-
meinde Gottes Vor Herzeleit und Noth hat
Verursachet kann man schon im 5 buch Mos. am -
und daß 27.Capitel des fünften Buch Mos.
im 17.vers Verflucht seien solchen gar,
der seines Nächsten Güther oder gräntzen
Schmählert, daher hat eine Christl. Gemeinde
Ursache, der obrigkeit aus gesandte befehle
Zu Vollstrecken und gebührende nach zu
Kommen, Alß Zum Exempel die Feuerord,
da muß eine Gemeinde selbst Zu sehen wie es
ihre mit Nachbarn haben, ob die Feuer-
stätte tüchtig oder nicht, daß hat die Ge-
meinde Macht selbige ein Zuschlagen, ehe ein Un-
glück er gehet, denn eine obrigkeit kan
nicht wißen was in Jeden Hauße pasiret
und also in allen dingen, und Wenn eine
gemeinde ihre Macht und Buse Vollstrecket
hat, an einen solchen mit Nachbar, folget
aber keine beßerung, so übergiebt sie solche
ihrer Vorgesetzten obrigkeit, Zur Willkührlichen
Bestraffung, und also in allen Sachen, es
hat auch dieselbe Niemahls die Hülfe Ver-
saget, der sel. Mann Lutherus saget in seinen
Schriften, wenn keine obrig keit wäre, so dürfte
Niemand Zum Fenster hinaus sehen, der nicht
Zum Wenigsten eine Eiserne Haube aufm Haubt
hätte, darum hat Gott Hohe- und Niedriege stände
geordnet die Bösen im Zaum Zu halten, es ist fast
kein Mensche der nicht einen Höheren und ihme
Zu gebieten habenden Herrn über sich habe, welche
so dann auch, bey itzigen Lieblosen Zeiten höchst
Von Nöthen sein Will, da die alte Teutsche auf-
richtigkeit, bey Vielen in eine Falsch-heit, und
Verschmitzte, heuchlerische Betrügerey sich
Ver Wandelt hat, darum hat die Erbare u.
Christliche Gemeinde allhier Zu Uhlmans-
Dorff gelegen heit bekommen, da seit der
Schwedischen Invasion 1706 alles bey uns
will bund unter einander gehen, streit Hän-
del und allerhand Wieder Wärtigkeiten ent-
stehen, dieses Neue Buch an Zu schaffen, und so Viel
Möglich unserer alten Lieben Vorfahren
Sitten, und gebräuche Hinein Zu schreiben,
den Nachkommen Zum Besten, Jedoch der Gemein-
de Neu anordneten nützlichen fernere gute
ordnungen und satzung nichts entnommen,
weil daß alte sonst im Sand der Vergeß-
enheit gerathen könde, Wie es sonst auch heist
die folgende Zeit verändert Viel. und hier-
mit sey im Nahmen Gottes der anfang gemacht.

Anno 1736.
den 30 Augustii.

1.)
Wer daß würkliche Comando hat, heißen Wir einen
              gemeinde- oder dorffrichter.

Der kömbt an dieses dienst, Wenn ihm die Reihe
herum betrifft, Jedoch hat ein Pferdte bauer oder
anspanner daß dorffrichter dinst ein gantzes,
die andern aber Jeder nur ein halbes Jahr Zu Ver-
richten, und Wird ihm übergeben Von den aus ge-
diendten, Vorrigen, dorffrichter, im Nahmen gottes
und dar gereichten gemeinde Stabes und Viel
glück wünschen, der Meisten an Wesenden, dieses
geschieht an den beyden Kühr, oder hohen gemeinde
Tagen Johannis, oder Andreas, seine Verrichtung
ist, daß er die Gemeinde Zusammenberuffet,
derselben Vorträgt so etwas Von der Obrig-
keit befohlen wird, an Zinßen, und
Steuern, oder was hirher gehöret, daß
Soldaten Wesen bestellen, Geld ein nehmen,
so die Gemeinde Zu ihren Bedürffnüßen
Zusammen leget, und ihre Schulden be-
zahlen, und berechnen, die Vorfallenden
Mängel-fehler, observiren, der gemeinde
durch ordentliche gespräche alles Vortra-
gen laßen, darmit Wege u. stege, Waßer-
läuffte, Zäune, und steine, born brücke
und Jedes in seiner richtigkeit erhalten
Wird, So ein gemeinde Bier beliebet Wird,
daß seine besorgen, Wie es Von alters her
üblich auf uns ist bracht worden; auch
hat sonst ein Jeder gemeinde Richter der
Gemeinde müßen daß gerichte hegen,
Wenn er sein Amt nieder geleget hat
ist aber Bey Mannes gedenken, Von der
Gemeinde geändert worden, daß es der
soll hegen, Welcher es Von einen andern
ab gedünget hat.   

2.)
Es befindet sich auch Hier ein Angießer,
der die gemeinde Kanne und Nößel bey
sich hat, deßen Amt ist, daß er soll Nebst
andern angießern, aus der gemeinde Ziegel-
heim, und Arnsdorff, auf ihnen beliebigen
tage und Zeit, auf einen Wege Wo daß
Bier nach Hauße getragen Wird, auf Zu
paßen, einen Krug bey sich habend, so offt Je-
mand Bier Holet, dasselbe in ihren bey sich
habenden Krug um Meßen, so es richtig ist,
müßen sie den Bothen daß Bier Wieder
geben, Wenn es aber Zu Wenig befunden
würde, Trincken die drey angießer solches
aus, und senden den Boten Wieder in die
Schencke, der Wirth ist Befugt, umsonst,
daß Verlangte Bier Zu er setzen, oder
auf dieser drey Zeugen obrig Keitlichen
Sententz ge Wärttig sein; es ist aber daß
angießen Lange unterlaßen Worden,
Von Wegen daß ein Mann in Ziegelheim
Barthel Mandelstatt genandt, nicht mit
gehen Wollen, weil er ein Spielmann War,
und ein Schuhmacher, die Meisten Wirthe seine
Freunde u. ge Vattern, bey denen er auf-
Warttete, und fürchte sich Vor ihrer un-
gemach, Mann Weiß gewiß, daß es im
Jahr 1686 noch recht üblich ge wesen ist,
ist auch Keiner loß gelaßen Worden,
der des Jahrs nicht ein, oder zweymahl
angießen helffen, so sie sich deßen ge-
wegert haben, sind sie Von dießer Gemein-
de gebüßet Worden, sind Leute Vor Handen
die es alles noch Wißen Zu be Zeugen,
sonst soll der Angießer daß gefäße
Ver Wahren, Reine Halten, die Kanne alle-
Zeit aufs gemeinde Bier bringen, auch
Wieder mit Zu Hauße Nehmen, Zu Andre-
as über geben, und einen andern bestellen laßen.   

3.)
Wie die Gemeinde Zusammen geruffen
            Wird.
Dieses geschieht ordentlich, auch außerordentlich
Ordentlich wird des Abends Vorherr in Jedes
Hauß gesagt, Ihr solt Morgen früh mit der
Sonne im Gemein hause sein; so bald mann
früh kann daß gold er Kennen Wird der
anfang gemacht, und die Rüge heraus
gegeben, Wer nicht da ist giebt auf Jede
Heraus gegebene gespräche so er Ver-
säumet hat ein Pfennig Zur Buße,
ein ungehorsamer der nicht Komen Will
muß ein groschen, auch nach beschaffenheit
der Sache noch mehr geben, ferner Wird
auch außer-ordentlich Zu sammen gegang-
en, Wenn geschwinde Was Vor fällt, und
sich nicht Verschieben läst, da heists ihr
solt den Boten nach gleich ins gemein
hauß Kom men, auch Wohl bey der Buße,
es Kommen aber Von der Buße los, die-
jenigen so Vor einen un Verhofften gebote
nicht daheime sein, sonst sagt Mann es
endschuldiegen 3 stücke, un Verschiebliche
Herrn geschäffte, Ehren Wercke, und
Kranckheiten, und der gleichen ist Keine
erlaubnis mehr; Vor deßen Hieß mann Vor-
Mittags, Vorirgen Tags, ehe die Leute Weg gingen.

4.)
Die Vir Hohen Kühr gemeinde Tage.

Der Erste ist Walburgis, und da muß Jeder Nach-
bar Persönlich erscheinen, oder einen groschen geben,
oder Zwey, oder mehr Häuser Hat, muß Von den
übrigen an diesen 4 Kühr gemeinden alle Zeit
auch einen groschen geben, es Wär auch, daß in ein-
nem Hause Kein Haus Wirth Wäre, so gildt die
Frau, wie auch ein Stieff Vater, der muß aber
das Nachbar Recht angenomen haben, auf den
Erben, an diesen Ersten Hohen gemeinde Tage, Werden
Die Wege besehen, Wo sie den Winter über Ver-
dorben sind, müßen selbe Wieder gebeßert
Werden, damit Einheimische, und Frembde Von
einen dorffe Zum andern fort Kommen Können
Wie auch die Zäunne, die Bach, der Born, die
stege, und alles, da Wird's den jenigen an befohlen
dem es Zu Kömbt, daß sie beßern müßen, auch
Was sonst Vor fält, daß Mann nicht alles
specifice Melden kann, Ver richtet die Gemeinde
mit, denn diese Hohe Gemeinde tage sein an
statt der 4 Quartale, und steht Beim dorff-
richter, ob er an Jeden diesen tage, 3 tage Zu-
Vor, oder 3 tage hernach will laßen Zusam-
Men gehen, es Kähme denn Was anders
drein, so Weiß auch Jeder Nachbar schon die
Zeit, und achtet sich darnach,
Der Andere ist Zu Johannis, da Werden die
Feuerstätte besehen, da Werden Zwey in Jedes
Hauß gesand Zu sehen Wie der Backoffen,
die Küche und Feuer Mäuer aussehen, Mann
hat sich eben auch um die Kachelöffen Zu be Küm-
mern, es Wird aber nicht Leichte der Nechste
Nachbar mit hinein gesand, aus Sorge er
möchts die fehler Verschweigen, oder möchte
ungunst Von seinem Nachbar haben, auch Darf
der Hauß Wirth nicht ins Hauß gehen,
Biß die Zwey ihre Besichtigung Ver richtet
Haben, und Wieder Heraus sind, Nachdem nun
die Gemeinde dieses Vollendet hat, geht Mann
Wieder ins Gemeinde Hauß, da muß ein Jeder
An Zeigen ob er Was Mangelhaftes hat gesehen
daß die Gemeinde Weitere Verfügung thun
kann,
Der dritte Kühr tag ist an dem Kirchweyh
Donnerstage, da Werden die Feuerstäte Wie-
der Besehen, der Herren Zinß und anderes
Restierende be Zahlt, und was etwa sonst
noch Vor fält, mit Ver richtet.
Der Vierte tag ist Zu Andreas, da tractiret
Die Gemeinde etwa mit dem Manne der im
gemeinde Hause ist, und überlästs selben nach
Beyden Blieben noch ein Jahr, oder aber
einem andern, es Wird ein ander angieß-
er gesetzet, daß die Wirthe richtig Bier-
maaß geben sollen, Wo sie anders ihr amt
recht Ver richten Wie oben Gedacht Worde,
es werden auch öffters an diesen tage neue
Dorff richter gesetzet, und anderes mehr.        

5.)
Mit was Vor Ceremonien einer daß Nachbar
              recht über Kömbt:

Wenn jemand sich an giebt der ein Hauß oder guth
ge Kaufft, oder er Erbet hat, und ist desendwe-
gen Vor der Obrigkeit ge Wesen, und be gehrt
Nachbar Zu Werden, dem saget der dorffrichter,
Wenn er sich Will Nachbarlich Ver halten, den
Inn Wohnern allen Schaden helffen Verhüten, den
Kleinen, Wie den großen, den Reichen Wie den
Armen, den öbertsen Wie den innersten, und sich so
Verhalten Was recht und Christlich ist, nach dem
Er mit entblösten Haupte mit Ja antwortte
so sagt ihm der dorffrichter daß Nachbar recht
Zu, im Nahmen Gottes des Vaters, Gottes des Soh-
nes, und Gottes des Heil. Geistes amen. Dafür
hat er in die Gemeinde Zu er legen so Viel auf deß-
en Hauße Einlage Vor deßen ge Wesen ist, und
im alten Gemeinde Büchlein Beschrieben ist.   

6.)
Vom Hauß ge noßen.
Wenn jmandt einen Hauß genoßen ein nehme
Will, so muß ers Erst in der Gemeinde Mel-
den, und fragen, ob die Gemeinde etwas daran
aus Zu setzen habe, Wenn nun die Person un-
Tadelhafftig ist, so muß der Hauß herr Bür-
ge Werden, und an ge loben Beim dorffrichter
und der Hauß genoß giebt 16 Pfennige. Be siehe Num.
38. fol. 52 und 53.

7.)
Von den Affter ge meinden.
Eine Affter gemeinde Wird gehalten Zum
Neuen Jahre,
Eine andere 14 tage Nach Walburgü da an
der Gemeinde ge arbeitet Wird.
Eine auch Zu Faßnachten. Wie auch
Eine Vor der Erndte, so auch etwas Vorfält,
daß in die Gemeinde gehöret, daß Weyden-
Hauen und dergleichen.

8.)
Wenn Jmand die Gemeinde läst Zu samen
                        gehen.
Wenn Was Vor Gehet, daß die Gemeinde ausser-
ordentlich Zu sammen Beruffen Wird, Wenn es
eine nicht Viel würdige Sache ist so hat Von
alters Her die Gemeinde müßen 16 Pfennige
haben, es hats der Ver Klagende, oder nach Be-
schaffen heit der an Klagende Parth geben müßen,
entstehet aber Büße die über die 16 Pfennige sein, so
bleiben jene Weg.

9.)
Von den Gesprächen
Der Gemein richter giebt durch einen Nachbar
gespräche an die Gemeinde, Von allen dingen
daß die Gemeinde schlüßig Wird Wie jdes Zu hal-
ten sey, da denn ein schluß endl. er folgen muß,
alß-denn achtung geben Wird Welches der meiste
theil ist, nach selben geschieht der Aus spruch, denn
es gildt in der Nach bar schafft einer so Viel alß der
andere, in gemeinde Sachen Giebt einer Wie der
andere, haben auch den nutzen Zugleich, Vor
etlichen Jahren Redete Niemand ins gespräche,
sie bieten denn um erlaubnüs.

10.)
Vom Graben auf der Gemeinde.
Im Vorriegen Secuto et Wa itzo Vor 40 Jahren
War eine feine ordnung die War scharff,
also daß Wenn eine Frau Vor die jungen
Gänse einen raasen aus stach, sie denselben
Wenn er ab ge Weydet Ward, Wieder ins loch-
legen mußte oder sich der buße be sorgen
damit Keine löcher auf den dorffe Würden,
deßgleichen hat die Gemeinde nicht Zu geben
ist auch Biß hero so gehalten Worden, daß
nicht einjdweder nach seinen gefallen hat
Dürffen auffgraben Wo er Will, und die
Fuß- und Leichen Wege Verderben, sondern
sollen Wenn mann Was aus Zu schütten braucht
bey der Gemeinde fragen, es Wird auch
erlaubt, und sein jmmer örter Wo sichs
schicket, es muß aber alle Zeit Wieder eben
gemacht Werden, anders Wenns Jmanden
Zu Wieder ist sind sie in der Buße.

11.)
Vom Ziegen auf der Gemeinde.
Es sind die Ziegen auf der Gemeinde mit
Zu hüten, Nie gestattet Worden, sondern
alle Jahr Ver bothen Worden, es ist Viel mahl
geschehen, daß sie die jungen Weyden um
und um gescheelet haben, Werden selten
auf den Naasen freßen, sondern Zwacken
alle Zweiglein an den Zäunen abe, und thun
den Leuten Schaden und Verdrießlich Keit,
ist alle Zeit bey Buße geboten Worden, die
Alten hielten scharff darüber.

12.)
Vom Zäunen,
Zu Walburgis sollen alle Zäune gut gemacht
sein, deß Wegen Werden sie besehen, findet sich
aber fehler, so Wird's scharff ge bothen daher
selbe in 3 tagen bey darauff ge setzter Buße
müßen Zu gemacht sein.

13.)
Vom Gemeinde Borne.
Dieser Lieget in Hannß Vogels Felde, gegen
Arns dorff Zu, Weyland Vor 30 biß 40 Jahren
War Kein reines Brunnen Waßer in
dieser Gemeinde alß dieses, seit der Zeit,
da Mann anfing 1700 Zu schreiben, sind
Börne in den Gärtten, u. Höffen ge macht
Worden, und sind Zur selben Zeit alle Leute
im dorffe nach diesen Borne ge Kommen,
so daß im Mittage Viel mahl 2,3 biß 4 Küh-
Hirtten Zusammen Kahmen, es gehen drey
ordentliche Wege dar Zu, 1.) Vom ochsengar-
ten, in den Müthen und gärtten durch,
2.) beym Kraut gärtten nach dem Felde Zu,
3.) an den öbersten Hauße, bey der Niedern
Schenke über dasiege stiegel, Zwischen
den Uhlmanns dörffer, und Schenck-
Wirths Felde am Reine hinaus, Anno 1686
ist dieser born Von grund aus neu ge-
mauert Worden, 1734 ist er forne anders,
und daß loch er höhet Worden, auch eine
Rinne ein geleget Worden, Zu beßerer
fegung derselben, da er im Jahr 2 biß
dreymahl aus gegoßen, und Renoviret
Weren muß, Welches nach der reihe ge-
schehen muß, und eine aparte geldte dar Zu
Vor handen ist, mit Eysernen Reiffen, Wenn
der Born graben gereinigt Wird, so Wirfft
Mann den Schlamm auff Beyde seiten biß
Zu dem Bach, es ist auch an Zu führen das es
ehemals, den 8.October 1693 eine Gerichts-
besichtigung einiger jrrungen Halben ist
angestellet Worden, und Lautet der Bescheid
also: den 8.october, Anno 1693.
Erscheinet die sämbtl. Ein Wohner Zu Uhls-
dorff, und beschweren sich über Christoph Vogel
daß derselbe den Fahr Weg Zu ihren Gemeinde-
born Ver sperren Wollte, bitten umb besichti-
gung. Hierauff ist solcher streitiger
Ort besichtiget Worden, und darauff
folgende Weißung geschehen.
1.
Der Fahr Weg Von Hannß Müllers Jun-
gartten und Gatter an, soll in der brei-
te Wie er itzo ist 5 1/2 Ellen breit blei-
ben.
2.
Hinten aber an der Hole Wo der Zaun
aus gehet, soll Vogel eben so Viel Feldt
liegen laßen, daß mann eine Kähr
nehmen könne.
3.
Die Kirschbäume beym brunn, Weile
solche alt, und den grösten Streit Zeit-
hero Ver ursachet haben, sollen Weg ge-
hauen, und daß Holtz dar Von Zwischen
der Gemeinde und Vogeln, in 2 gleiche
theile Ver theilet Werden.
4.
Daß Graß so bey solchen Brunn umb
und umb Wächset bleibet Vogeln alleine.
er muß aber auch-
5.
den Fußsteig Von solchen born gegen
arns dorff noch ferner liegen laßen.
Welches geschehen ut fupza.
                                    Peter Graff.

14.)
Vom Kirch-berge.
Dieser Kirch Weg gehet itzo 1736 Zwischen Micha-
el Zeißigs, Weyland Mich. Marschalls, und Hannß
Pfeyls in Thirgartten Feldern nauf, hier muß
ich der Nach kommen Wegen Melden, Wie mir
und andern, Vor 30 biß 40 Jahren Viele AltVä-
ter, und Mütter glaub Würdig ofte, er Zehlet ha-
ben. daß auff beyden Seiten des Kirch Weges
große Tannen, u. ander Holtz ge standen, das
Wenn die Leute mit den Laternen Winters Zeit
sehr früh in die Kirche gegangen Wären, es recht
fürchterlich anZusehen ge Wesen, die Kirche sey
Vor dem Langen Holtze nur ein Wenig her Vor-
ge gangen, ich Will deren dreye nennen
die es selber gesehen, und derZeit mit den
leuten durchs holtz ge gangen sind.
1. Mattheus Sparschuh ein Nachbar und Inn Wohner
Zu uhlmannsd. ein handbauer, anDer Bach beim
öbern teiche, an der Kleinen Seite.
2. Martin Hertsch Nachbar u. Inn Wohner auch all-
da, oben gegen der Nieder Schencke, auf der
großen Seite, ein Hand bauer.
3. Und Dorothea; Weyland Michael Vogels NAchbars
u. Inn Wohners in Uhlm. ein Gärtner, Zu-
rück gelaßne Wittbe, gegen den Ochsen Gartten
über, auff der Großen Seite. uhr alte leute,
die im 30-Jährigen Kriege Viel mit aus-
gestanden hatten, deme, u. Viel andern Wohl
Zu glauben War; Nachgehends aber, ist
dieses Holtz gegen Hinder uhlmannsdorff Zu  alles
aus geroden Worden, u. Von der damahligen
Herrschafft, den Unter thanen ein geräumet,
alß nun Künfftig die Besitzer des Kirchberges
den Predigt Weg jmmer geschmähelert haben,
und Niemand beßern ge Wolt, daß die leute
übel fort Kommen Können, und aber Hier sehr
Viel Passiret Wird, bate emk. die Gemeinde
eine Gerichtliche Besichtigung aus, und sind
Sechs Steine mitten am Wege Hinan gesetzet
Worden. die gerichtliche Registratur lautet alß,
Dato den 18.May Anno 1687 hat die Gemein-
de Zu Uhlmanns dorff mit denen Gerichten
Die Reinsteine auf den Kirch Weg Zwischen
Michael Marschalln und Hannß Pfeiln ge-
setzet, und ist bey dem ersten und untersten
Stein der Weg 10 Ellen und Vierthalb Virtel
gemeßen Worden, bey dem ander Stein
11 Ellen, bey den Dritten, und Vierten 9 Ellen
und bey den Fünfften auch 9 Ellen, bey
den Letzten und Obersten Stein aber
7 Ellen und anderthalb Virtel.
Welches Zur Nachricht Hierein Ver Zeichnet
Worden. Geschehen im Jahr und Tag
Wie oben. laut Kleines gemeinde buchs
               de Anno 1695.

Weil aber diese Bereinigung bey ge dachten
Michael Marschall soh übel auf genommen
Worden, und immer in den Weg ge ackert
hat, so Klagte die Gemeinde bey ihren da-
mahls Vor gesetzten Herrn Gerichts Dierector
D.Redeln, wie Mich. Marschall den Weg Wie-
der Gebühr immer schmähler machte, und
gar nicht beßern Wollte, so, daß alte Leute
Zur Kirchen, die Jugend Zur Schule sehr übel
fort Kom men Könten, so hat derselbe in
Person die Zweyte Gerichtl. Besichtigung
ge halten, und Nach ge setzten bescheit er-
theilet, Welcher also Lautet:
     
den 29.November 1703
              abschiedt

In irrigen Sachen der Gemeinde Zu Uhlmanns-
dorff Klägers an einen, entgegen und Wieder
Michael Marschalln bekl. andern theils, wird
Von den hochgräffl. Schönburgsch. ambte Stein fol-
gender Bescheid ge geben: Weil sich bey der be-
sichtigung Befunden daß bekl. Michael Marschall
über gebühr in den Gemeine Uhlmannßdörffer
Weg geackerth, und aber Versprochen, solchen Weg
dafür in guter Beßerung Zu halten, alß ist
ihn Vor itzo daß streiffe Feld so er über gebühr
besäet, Zu genutzen nach ge laßen Worden
doch bescheidentl. und also, daß es bey der Vorigen
Bereinung und der da mahls befundern
breite, aller dings Ver blei bet, und Er dies-
falleß bey Ver meydung der Straffe die Gemein-
de jeder Zeit Klag loß halt, und ihnen
für das jenige so er über gebühr bestel-
let, den Weg Jeder Zeit in Guter beßer-
ung halten, ohne einiges Recht, und ge-
rechtig Keit daraus Zu machen. und für
ietzo die Ambts und Gerichts gebühren abfüh-
ret. Ziegelheim den 29. November 1703.
                                  
                                            Redel  …

15.)
Vom Gemeinde Berge.
Anno 1733 Zu Walburgis hat die gemeinde
Be liebetden Wüsten und ungeschlachten
Berg aus Zu Meßen und ab Zu schreiten,
so Viel theile, alß Nachbarn sind ge macht,
es ist einen Jden sein theil ge Worden,
durch daß Looß, nach dem es troffen hat,
damit dieses Land auch etwas nutzen möge
in dem er Zeit hero Niemanden Viel ge-
nutzet hat, Weil sichs mercken lässt, das
daß Brenn Holtz an theils orten sich finden
will, über dieses, Kann auch an orten Bäume
gebauet Werden, grätz+ Böthe, und graß ist
auch Zu ge brauchen, nach eines Jder Belieben,
die Vieh trifft oben auf der ebne Behält eine
gute Breite, und ist ein Jder Ver bunden
sein Fleckgen mit einen guten und tichten
Zaune Zu Ver Wahren, daß nicht ihme selber,
oder andern Schaden geschieht, hat die Ge-
meinde 5 Groschen Buße darauf gesetzet.


16.)
Vom an Bau der Neuen Häuser.

Georg Walthers Lehn Schein ist datirt den 4. october
1724. nach dem es der hiesige Amtmann Pistorius erst be-
sichtiget hat, und Wieder der Gemeinde Willen und
Wißen, der hiesige Gerichts Schöppe Sebastian Dorn-
bergk, muste unter deßen in der gerichts stube bey
den Acten und Büchern bleiben, deß Wegen
erhub die gemeinde Klage, und darauf erhielt
die Gemeinde 2 Königl. gn. Rescripta, datirt
den 9. December 1724 und den 23. April 1725.
                 der j. allergn. befehl lautet also:

Friedrich Augustus, König in Pohlen, und
             Churfürst Zu Sachsen usw.

Liebe getreue: Was die Gemeinde Zu Uhlmannsdorff
Wegen des George Walthern Zum auff Bau angeWie-
senen Plazes Vor Beschwerden führen, auch dar-
neben aller unter thänigst bitten, solches ersehet ihr
aus dem bey schluße mit mehrern. Wor auf hier-
mit unser Begehren, ihr Wollet Samuel Heinrichs
Herres Von Schönburg nach gelaßene Lehns Erben
Krafft dieses, daß sie die Supplicanten hier un-
ter also fort Billigen dingen nach Klag loß stel-
len, oder da sie et Was er hebliches dar Wie-
der ein Zu Wenden hätten, auch solches Von Zeit der
Insinuation an, längstens 3 Wochen bey 5 Thaler
Straffe an Zeigen sollen, förderlichst bet Deute
auch uns so dann da Von euren allergehor-
samsten Bericht, mit Beyfügung derer Acten
er statten, und deßen Abgang denen selben  Bey-
eben mäßiger Straffe Zu Beobachtung ihrer
Noth durfft Wißend machen, und Wie es geschehen
umb ständlich ad Acta Registeriren laßen.
daran geschiht Unser Meinung Datum dresden
am 9. December 1724.

                                                          August Beyer,
                                               Joh. Theodoric Cramer

               An Ambtmann und Ambts
Adjunctum Zu Zwickau     
   Wider Hoch Gräffliche Be-
                                              Johann Heinrich Bürkers    
            richt folget hinten
                                      und Johann Christian Klügeln    Folium 115
Der 2. aller gnädigste befehl lautet also:
Friedrich Augustus König und Churfürst usw.

Liebe getreue, Uns ist Vor getragen Worden,
Was so Wohl Franz Heinrich Herr Von Schönburg,
als ihr, Wegen der ernander Gemeinde
Zu Uhlmanns Dorff geführten beschwerden
daß die Gerichte Zu Ziegel Heim George
Walthern einen Platz Zum auf bau ange-
Wiesen hätten, am 22. Februar und 10. Marty
d. Anno aller gehorsamst an hero Berichtet, es
ist auch denen Hier bey wieder Zurück kom-
menden Actis ein gelegt Zu befinden,
Was besagte Gemeinde darneben aller unter-
thänigst Vor gestellet und gebeten.
Worauf unser Begehren, ihr Wollet diese,
nebst Walthern ohn Ge säumbt Krafft dieses
Vor euch er fordern, und unter ihnen die
güte mit allen Fleiße pflegen, auch anbey
den Letztern Zu einenhöhern Bey trag Zu
Gemeinde Ab gaben als er Vorher Be williget
Zu disponiren euch bemühen, da aber die güte
entstehet, die Gemeinde Wie es bey der
Walthern er theilten Concession sein be Wenden
habe, be scheiden, er nannten Herrn Von Schönburg
Hingegen, den Auf bau dergestalt, daß ihnen da-
durch der be nöthigte Fahr Weg, und Fuß steig,
item die Viehtrifft nicht entzogen, Weder ihnen
durch auf Dämmung des Waßers Schaden Zu
ge füget Werde, Zu Ver anstalten Krafft die-
ses Bedeuten. Daran geschiht undere Meinung
Datum Dresden am 7. Juny Anno 1725.
                           August Beyer,
                          Joh. Theodoric Cramer

an die Beamten Zu
  Zwickau

 Contract

Von der Pflegung der Güte, im Ambte Zwickau,
in Präsenz Sebastian Dorn bergs, und Christoph Vogels,
Von der Gemeinde ab geordnete, einestheils, Contra
Georg Walthers andern theils.
ob dem die Gemeinde nicht Zu frieden sein möchte,
Wenn die Commission Impetraten Dispon-
irte, daß er et Was mehr als Bereits Ver-
sprochen Worden, Jährl. in die Gemeinde bey-
trag be Zahlte.  
                          
 Imetrat

Wird Vor gelaßen, und er befraget ob er
et Was mehrers und Zwar 16 Groschen geben Wolle,
er Klähret sich hier auf, Jährlich 12 Groschen Zu geben
und alle Zeit aufs Neue Jahr.

  Commission

Stellet Impetranten - oder der Gemeinde abgeschick-
te, ferner Vor, daß sie ja auch er leichterung
bey denen Quatember Steuern Von Impetraten
genößen - Wie in der abschrift der Privat Acten
vol. 4 fol. 25 mit mehrern Zu sehen ist.
Also ist es nach Vieler Ver drießlich Keit dar bey
geblieben, und hat Walther alle Jahr bißhero,
seine in Zwickauer Ambte Versprochene 12 Groschen
nach Vor her Verfloßnen Jahre, Welches
die Gemeinde JdWeden Häußler bey ihrem auf-
bau frey Willig geschencket hat, richtig be Zahlet.
an bey Zum Bürgen angeredet Hannß Müller den
Woll Kämmer, und den selben der Gemeinde Vor-
gestellet, alle Zeit. Nach dem Verfloßnen Jahr, Zu
geben, Ver sprochen.  

17.)
Daniel Hoffmann, hat der H. Amtmann
pistorius, einen Gartten der gemeinde genommen,
und 2 hübsche gemeinde Flecke, so die Gemeinde Vor
undencklicher Zeit genutzet, und ob genannden ein-
geräumet, Wieder der Gemeinde Willen und Wißen.
Was aber die Ursache sey, hat sich offen bahret, alß
Daniel Hoffmann 1731 im Ambt Wechselburg Verhöre
und er es auch beschworen Wie Viel der Ambtmann ihme
geld Weg gestrichen hat, und folgends 1735 am 23. August
in Christoph Webers Schencke allhier Vor der hoch Gräfflichen
Commission den ersternannden H. Ambtmann unter au-
gen gesagt, die Gemeinde sollte nicht macht haben bey
Jenen ein räumung, ihre Weyden auf den bey den Plätzen
ab Zu Hauen, deß gleichen die Zäune umb den Gartten
Weg Zu nehmen, auch nicht die im Gartten angebauten
Kirsch-, Pflaum und andere Bäume, sondern Hoffmann
räumet dieselben Weg, und Ver Kauffte daß Holtz -
die Obrig keit hat 30 Gülden Vor diesen gartten genom-
men, ohne die Uncosten,
Ja Was noch daß gröste War, Ward ihm
Keine geWiße Laage gemacht, sondern er
Zäunte so Weit ein alß er selber Wollte,
und Vor diesen sehr großen Paufleck ward
der Gemeinde allJährlich 1 Gulden gegeben, biß
aufs Jahr 1731. da Hoffmann auf an suchung der
gemeinde den, in seinen gartten mit ein ge Zäun-
ten Graben, nicht machen Wollte, die gantze
Gemeinde unWillig drüber Ward, und Endlich
den 25. Juny dieses Jahres, Hoffmanns Zaun,
längst den Graben herunter, Weg riße, und ihren
Vorrigen Graben selber machte, Was Wegen Hoffmann
einen Gn. befehl aus brachte Wieder dies Gemeinde,
datirt den 28. Juny 1731. den 29. Juny erfolgte ein
Monitorium Vom H. Ambtmanne, Wir sollten Hoffmans
Weg gerißnen Zaun in Vorrigen stand setzen,
ihm auch alle Schäden, und Causirte uncosten er-
setzen, Wiedrigen falls Sie etWas erheblichs
ein Zu Wenden Hätte, solches Binnen acht tagen
ein Zu berichten. Sign. den 29. Juny 1731.

Wor auf die Gemeinde eine Weitläufftige Vor-
stellung Von H. Schultzen Zu Pönigk, mit Georg
Pohlern, und Christian Teichmann, am 5. July ge-
sandt hat; Hernach ist dieser Gartten Von der Hochgräfflichen
Commission, gerichtlich besichtigt Worden, und
dahin Ver glichen Worden, daß Hoffmann Künfftig
Hin der Gemeinde alle Jahr, Zu dem Vorhin Ver-
sprochnen Gülden, alle Zeit noch einen dar Zu
zahlen sollte, Welchen Ihr Hochgräfflichen Gnaden Von dero
Jährlichen Zinßen ihme nachgelaßen, daß also Von
1731 des Monats July an, die Gemeinde Von diesen
gartten alle Jahr Zwey Gülden be Kommen muß an
gemeinde Zinß, es ist auch Zu Wißen daß Vor hero,
der Pachter des Gemeinde Haußes Von diesen dar Zu
mit gehörigen Gartten auch einen Gülden Pacht geld gegeben
hat; Nach dem den 7. July die besichtigung über diesen
Fleck, Wie auch andere örter, Alß Michael Schömbergs,
Christoph Müllers, und Burckhard Tittrichs eingeZäu-
nete VorHäupter geschehen, so ging die Gemeinde den
9. July Zu sammen, da hat Hoffmann der
gemeinde gute Wort geben, daß er Zu seiner
Erleichterung diese Jährl. 2 Gulden so an der Com-
mission aus ge macht Worden, in 4 Terminen
alle Jahr an die Gemeinde be Zahlen Wolte,
alß 10 Groschen 6 Pfennige Walburgis, 10 Groschen 6 Pfennige Zu Johannis,
10 Groschen 6 Pfennige Michaelis und 10 Groschen 6 Pfennige  Zu Andreas.
so auch an genommen Worden ist. Ferner
hat sich die gemeinde mit gedachten Hoffmanne
gesetzet Wegen der Laage, daß er mit seinem
Zaune über den Graben Hinüber muste, daß
die Gemeinde ihren Graben Zu Beßern frey be-
hält, und mit Hoffmanne Zehen Reinsteine ge-
setzet, alß Dreye am Graben Hinauf, Vier
umb den Teich und Born Herum, daß graß
also ist Hoffmanne, die Fische und Schlamm mit
den Waßer der Gemeinde, drey steine oben
umb sein Hauß Herum, hat Jacob Kertscher
Zum Bürgen er Kieset, so auch beyder seits
angenommen Worden.

18.)
Hat Gottfriedt Nagel sein Neues Hauß gebauet
im Jahre 1725 und nach seinen Von der Gemeinde
erlaßnen Frey Jahre, den Gemeinde Zinß,
nach Verfließung des Jahres Zu Michaelis,
seine 12 Groschen auf ein mahl Zu geben beliebet,
und angefangen, Zum Bürgen er bethen,
Georg Sparschuhen, und der Gemeinde Vor-
gestellet, so auch angenommen Worden ist.

19.)
Anno 1729 Zu Andreas ist Georg Hauß-
otter Zur Gemeinde Kommen, wegen seines
auf die Gemeinde auf gebauten Haußes, und
Zum Bürger Vor gestellet Georg Sparschuhen,
auch seinen jährl. Zinß, a. 12 Groschen an allen Hohen
Gemeinden Jdes mahl mit 3 Groschen abZuführen
Verlanget hat, und auf Nechst Kommendes
Walburgis 1730 an Zu fangen, so auch angenommen
Worden ist.

20.)
Anno 1729 Zu Andreas, ist auch Hannß
öhler in die Gemeinde Kommen, seines
auf die Gemeinde Grund gebauten Hauses
Wegen, Zum Bürgen Vor gestellet Burckhardt
Mahnen, hat an die Gemeinde, angesucht, seine
all Jährliche 12 Groschen Gemeinde Zinß, auch auf
4 mahl all Jährl. Zu be Zahlen, an JdWeden
hohen Gemeinde Tagen 3 Groschen und auch Künfftige
Wallburgis 1730 den Anfang machen, so
auch angenommen Worden.

20.)
Anno 1729 Zu Andreas, ist auch Hannß
öhler in die Gemeinde Kommen, seines
auf die Gemeinde Grund gebauten Hauses
Wegen, Zum Bürgen Vor gestellet Burckhardt
Mahnen, hat an die Gemeinde, angesucht, seine
all Jährliche 12 Groschen Gemeinde Zinß, auch auf
4 mahl all Jährl. Zu be Zahlen, an JdWeden
hohen Gemeinde Tagen 3 Groschen und auch Künfftige
Wallburgis 1730 den Anfang machen, so
auch angenommen Worden.

21.)
Dato den 8. Februar 1731 ist Christian Thal,
Zu der sämbtlichen Gemeinde Kommen, und
Zum Bürgen angegeben Jacob Kertschern,
so auch Zu frieden War, hat angesucht
er Wolle Zu seiner Bequehmlich Keit, und er-
leichterung seine Jährliche 12 Groschen in 4 Terminen
der Hohen Gemeinde Chürtagen Jdesmahl
3 Groschen alle Zeit richtig Be Zahlen, mit Hand und
Mundt ange lobt, so an genommen Worden ist.
                      Ferner:
dienet Zur Nachricht, daß Christian thals
gartten nicht Weiter gehet, alß Jacob Kertsch-
ers Zaun gehet, so hat ihn die Gemeinde
auf sein ansuchen noch et Was ein Geräumet,
und ein Zu Zäunen er laubet, dafür mit der
Gemeinde einig Worden, all Jährlich 4 Pfennige
dar Von Zu geben. den 8. Februar 1731. und Laagsteine
gesetzet.                                  
                                           Georg Sparschuh,
                                       der Zeit dorffrichter

22.)
Den 21. December 1731 ist die Irrung mit
Michael Schön bergen, und der Gemeinde
Ver Glichen Worden, Von denen Wechsel burgschen
Commisharien, daß gedachter Schönbergk, umb
Künfftige all Jährlich 12 Groschen Gemeinde Zinß,
Zu geben schuldig sey, an die Gemeinde, hat
sich ob gedachter er Klähret und gebethen, 6 Groschen
Zu Wallburgis, und 6 Groschen Michaelis Jdes
Jahr ab Zu führen, und Künfftiges 1732.
Jahr den Anfang machen Will an gelobet,
Wegen seiner ein Ge Zäunten 2 Vor Haubt
Flecke, da einer forne am Dorffe, der
andere Hinten Beim Hause Hinunter
lieget, die Commisharische Besichtigung
geschah den 7. Julj 1731. Ver glichen in
Michael Pfeffer Korns Schenke.

23.)
Zu gleich hat sich die Gemeinde über
Christoph Müllern Beschweret, Weil er auch
sein Vor Haubt ein ge Zäunet, und in Lehn
genommen Wie Schönbergk, und der Gemein-
de nichts geben Wollte, ists auch Zugleich
mit Ver abschiedet Worden, daß Er der Gemein-
de all Jährlich 6 Groschen gemeinde Zinß Zu geben
schuldig sey, 3 Groschen Wallburgis, 3 Groschen Michaelis
1732 den Anfang Zu machen Ver sprochen.
geschehen in Michael Pfeffer Korns Schenke,
anno 1731.

24.)
Ferner hat die Gemeinde Klagend ange-
bracht, Wie Burckhardt Tittrich einen neu-
en Gartten aufm dorffe, so sein Vor Haubt
ist, ein ge Zäunet, und in Lehn genommen
Habe, der Gemeinde aber in Güte dar-
Von nichts geben Wollte, die Gemeinde
aber damit nicht Zu frieden sein Könde,
ists Ver abschiedet Worden, daß Tittrich
der Gemeinde ins Künfftige 7 Groschen all-
Jährlich, gemeinde Zinß Zu geben Ver-
Bunden sey, 3 Groschen 6 Pfennige Zu Wallburgis, und
3 Groschen 6 Pfennige Michaelis 1732 an Zu fangen,
Versprochen Worden.
                                        Georg Sparschuh der
                                         Zeit Dorff richter

25.)
Den 9. July 1731 hat Michael Zeißig der Gemeinde
Vor Getragen Wie er ein Stükgen Von seinen
Berge, alß ohne dem sein Vor Haubt, bey Christoph
Hertschens Schmiede hin, gerne ein Zäunen
Wolte, Ursachen Wegen, so ihm auch er Laubet
Worden, da hat er der Gemeinde eine Tonne
Nier Zu Trincken Ver Ehret, und Jährlich alle
mahl Zu Johannis 1 Groschen Gemeinde Zinß dafür
Zu geben Versprochen.

26.)
Item den 26. February 1733 hat Sebastian Dorn-
bergk der sämtlichen Gemeinde Vor gebracht,
Wie er Gesonnen Wäre sein Vor haubt ein Zu Zäu-#
nen, da denn die Gemeinde schlüßig Worden,
und dasselbe an gesehen, ob sichs thun Ließe,
alß nun der Fahr, und Leichen Weg, seine tüchte
breite Behielte, auch dem Gemeinde Teiche,
Zum Fischen, und Beßern an Bauen, seinen
dar Zu gehörigen raum Ließe, ists ihme an-
ge Wiesen Worden, Wie Weit er mit den Zaune
Verfahren sollte, so hat auch Sebastian Dornbergk
Vor der Gemeinde an gelobet, derselben
auch Vor dieses mahl ein Virtel Bier
Zum Recompens Ver Ehret, und all Jährlich
8 Groschen in die Gemeinde alß Gemeinde Zinß
Dar Von Zu be Zahlen Ver sprochen, und
Zward 4 Groschen Wallburgis, 4 Groschen Michaelis.
ut Supra.
                                Georg Sparschuh
                                   Dorffrichter

27.)
Dato den 26. April 1733 hat Burckhardt
Mahn der Gemeinde Vor Bracht, Wie
er an seinen Hause neben den Graben hin
ein Fleckgen ein Zäunen Möchte, alß
es die Gemeinde besehen hat, und Vor-
billich be funden, ists ihme er laubet
Worden, und hat an gelobet Jährlich 3 Groschen Zinß
dar Von Zu Zahlen. 9 Pfennige Walburgis, 9 Pfennige Johannis,
9 Pfennige Michaelis, 9 Pfennige Zu Andreas.

28.)
Eben auch, den 26. April 1733 hat Michael
Winckler der Gemeinde Vor gestellet,
daß er an seinen Fenstern gegen Hannß Müllern
auch ein streiffgen Vor Haubt ein Zu Zäunen
be gehre, so es an gesehen Wurde, hat sichs
befunden, daß die üblen Winckel in eine
Gerade Linie Bracht Würden ists ihme er-
laubet Worden, und an ge Wiesen, so hat sich
gedachter Winckler mit der Gemeinde Verglichen,
und Vor beyde streiffgen Jährlich 6 Groschen gemeinde
Zinß Zu geben Ver sprochen, Nehmlich 1 Groschen 6 Pfennige
Wallburgis, 1 Groschen & Pfennige Zu Johanne, 1 Groschen 6 Pfennige Michaelis,
1 Groschen 6 Pfennige Zu Andreas.

29.)
Anno 1732 hat Meister Christian Stein, ein Sey-
ler, die Gemeinde gebeten, die Gemeinde Wol-
le ihm doch er lauben, ein Grätze gärttgen
(der Seyler hats 1740 Jährlich Vor 2 Groschen erhalten am 9. Juny)
ein Zäunen Zu laßen, an seinen Gartten,
so ihm die Gemeinde an ge Wiesen hat,
und so lange Ver sprochen, alß es ihm, oder
der Gemeinde gefällig ist, ein Zu Zäunen,
giebt der Gemeinde Jährlich hier Von
3 Groschen Johannis, 3 Groschen Michaelis

                                           G. S.

30.)
Hannß Müller hat sein Vor Haubt mit der
gemeinde Wißen, und Willen ein ge-
Zäunet, und mit der Gemeinde gesetzt,
Jährlich 1 Groschen Zu geben, an Johannis Anno 1732.

31.)
Anno 1708 brachte Hannß Müller der jüngere
Vor bey der Gemeinde, Wie er Noth am
Waßer Mangel habe, Wolte dahero geboth-
en Haben, daß ihme alß einen mit-
Nach bar doch er laubet Werden möge,
daß er am Lohmer Graben, möchte ein
Waßer teichlein machen, er Wolt es halb
in seinem Gartten, die ander Helffte auff
Die Gemeinde Heraußer Graben, und der Ge-
meinde Jährlich 4 Pfennige gleich Wie Von einen Klein-
Gärttgen geben, so ihm ist gebilliget Worden

                          
32.)
Anno 1709 bringt Thomas Sparschuh Vor,
Wie er seine neue Scheune Wollte Zu seiner
Commoditaet Wegen, ein Wenig Herauß setzen
am daß dorff, und der Gemeinde all Jährlich
4 Pfennige da Von Geben, so auch an Genommen
worden ist.

33.)
Von den Pflanz Gärttgen Giebt Mann 4 Pfennige
Jährlich, oder Müßen Zu Johannii auff gemacht
sein, die steigen, und fallen, kan nichts ge Wiß-
es an Gesetzet Werden, Zu Johanne ists gefällig.

34.)
Heut Dato 3. Jannuary 1737 bracht mann
in der Gemeinde Vor, Wie Georg Haußotter,
Christian Thal, und Christian Stein, alle Häuß-
ler, daß Nächste mahl in der Nacht nicht ge-
Wacht haben, so ist ein IdWeder um 5 Groschen ge-
büßet Worden, nach dem nun ihre Bürgen
es Iden an gesagt, hat sonderlich Christian
thal Zur Ant Wort geben, Er Wachte nicht
anders mit, alß Wenns Zum andern mahle
rum ginge, da Ward die Gemeinde den 7ten
Jannuary Zusammen beruffen dieses aus-
Zumachen, so sind die Wiedrigen Zur stelle
Kommen, da Hat Georg Hauß otter aus ge-
sagt, er Wär der Gemeinde nicht Zu Wie-
der, gelobte an, und gab Viel Gute Wortte,
so Wurde er bey 2 Groschen 6 Pfennige ge laßen, aber
Christian thal soll die andern Ver führet
Haben Bliebe bey 5 Groschen Buße, Weil er auch Vor-
gab, alle mahl Wenn ihm die Reihe bedrefte
Wie die andern mit Zu Wachen, der Meister
Stein aber, Kunde behaupten, daß es ihm nicht
Wär an gesaget Worden, Kahm alß unschuldig
gar Von der Buße loß. und also ist es hier-
bey geblieben, ohne obrigkeitl. ferner Weite-
Verordnung, daß Niemandt Von der Wacht
loß Kömbt, er sey auch Wer er Wolle, Es ist aber
Hier und dar Irrthum Vor gegangen, daß es
nicht ein Jder ein mahl Wie daß andere fort
gesagt hat, sondern itzt dieser, ein ander mahl
einen andern, daß Confushion entstehen müß-
en, ist also dieses mahl die Ordnung der
WachListe Ver abredet Worden, Welche folgen-
der Maaßen Lautet, und Wie die Nahmen stehen
einer dem Nach stehenden ansagen muß.

35.)
(rechte Namen sind Nachfolger -später nachgetragen)
Georg KnäfSler,        -  Herr Christop Herrman
Hannß Goldmann,
Burckhardt Tittrich,             - Gat fried Kötzsh
Michael Penther,                - Hanns Hertzsch
Georg Sparschuh,                   - Georg Erbe
Michael Wildenhein,
Michael Hertsch,
Christoph Hertsch, Jun.
Georg Helbig,                  - Georg Fleisher
Gottfried Nagel,              - Zacharias Keller
Georg Walther,                 - Melchior Erler
Hannß Vogel,                - Mihael Hertzsch
Sebastian Kästner,
Chrisrian Teichmann,     - Christoh Wyldenhain
Georg Pohler,                  - Adam Eichler
Hannß Erler,
Phillipp Bäuerlein,            - Joh. Richard Veit
Jacob Kertscher,
Hannß Öhler,                  - Tobias Friedrich
Michael Winckler,
Christoph Müllers Hauß,   - M. Friedrich Flei(scher?)
Hannß Müller,
Burckhardt Mahn,      - Hanns Schneiter
Georg Haußotter,      - Georg Ett(..?)
Christian Thal,      - Georg Schneiter (?)
Martin Bauer,
Hannß Müller, der Kämmer.
Christoph Müller Schöppe, Will Qihitiren.
                                           Hanns Graichen
dahero Kömbts an Daniel Hoffmanns, got far……(?)
Michael Höffler,
Christian Stein,
Sebastian Kästner,                  - Melchior Weber
Michael Hertsch der Bauer,
Michael Hertschens Hauß,
Hannß Erler Jun.
Sebastian Dornbergk,            - Sebastian Müller
Georg Schleiff,               - Hanns Erler
Hannß Frommelt,              - Jacob Pohler
Christoph Hertsch der Schmidt,       - Friedrich …(?)
Michael Zeißig,
Jacob Penthers Wittbe,            - Hanns Börnichen
geschehen in unsern Gemeinde Hauße,
den 7. Jannuary 1737.
                             Georg Sparschuh
                             der Zeit Dorffrichter

36.)
Am 7. Marty 1737 hat die Gemeinde Ver bothen
daß Niemand des Nachmittags Brodt backen
sollte, sondern alle Zeit solches Vor mittags Ver-
richten, weil es Viel bequehmer Wäre, auch der
bald folgenden Nacht wegen, nicht so schwer
Feuers gefahr Zu besorgen stünde.

37.)
Am 26. May 1737 hat die Gemeinde Ver-
nommen, Wie die Hauß genossen Häußler,
fleißig in den Bächen Fischten, auch so gar den
Fronßdörffern InnWohnern ungelegen heit machten
in Hiesige, und Wiehr-Bache Dämme machten,
und solche nicht Wieder heraus Würften, die
Ufer abstechen, daß Graß durch Ströhmten, und
den Leuten lieber Wer ihnen Was saget, böße Worte
geben Wollten, hernach Holtz mit nach Hauß
schleppten, so nicht ihr eigen sey, so hat die Gemeinde
Bey 5 Groschen Buße Ver Bothen, dass alle die
nichts daselbst Zu thun haben, gar nicht
Fischen sollten, sonderlich die Hauß genoßen,
und daß herum streichens, auf der Nach-
barn Grund und Güthern enthalten. Wornach
Zu achten ist.

38.)
Vom Pachtern, u. Haußgenoßen
Den 27. May 1706 Jst die Gemeinde Wegen
beßerung an Wegen und Stegen beysammen
ge Wesen, Worbey denn eine Irrung ent stan-
den, ob denn die Jenigen Hauß genoßen
oder Pachter die Vor langer Zeit her ge-
Wöhnliche 16 Gulden bey ihren antritt ferner Zu
geben schuldig sein sollten oder nicht; da
denn Von der Gemeinde beschlossen und Ver-
abredet Worden, daß hier führe deßen
Sich Keiner ent brechen sollte, auch der jenige
Nachbar, so Pachter, oder Hauß genoßen
an Zu nehmen gesonnen, dieselben so Wohl bey
den Gerichten, dem Herrn Pfarer und der Ge-
meinde Zu Vor hero an melden, und ohne der
Gemeinde Will Kührlichen Buße, nicht eher Kei-
en Ziehen laßen sollte. Worüber denn Künfftig
Stricte gehalten, und Keiner Wer dar Wieder
handeln möchte, mit der Buße Ver schonet
Werden sollte. Zu dem Ende nun auch solches
nachrichtlich Hier ein Verzeichnet Worden.
Laut des Kleinen Gemeinde Buchs, de Anno 1695.
                               J.G.Dibbenius

39.)
Wie daß Gerichte in dieser Gemeinde geheget
                         Wirdt.
Ich hege der Gemeinde hier ihr Gerichte noch
                                           zum 1.
                                                   2.
                                            und 3. mahl.

Nach Dorff gewohnheit, den Reichen Wie
den Armen, den Armen Wie den Reichen,
den Öbersten Wie den untersten, den unter-
sten Wie den Öbersten so Weit diese Gemeinde zu-
gebiethen hat, dem Alten Hoch löb-
lichen Ge Brauche nach Wie sie es Von Gott
und ihren Vorfahren Hat, biß auff den
heutigen Tag ! dieses muß 3 mahl gesagt
werden.
Hierbey gebiethe ich auch, daß Niemand
Kein gespräche soll aus noch einlaßen,
er thu es denn mit Verlaub, Ich gebie-
the dar neben, das ein Jd Weder soll Rügen
Was Ruchbar und Rüglich ist, an We-
gen und Stegen, an Reinen und Steinen,
auff schlägen und Waßer läuffen, und
Wie es Nahmen haben mag, daß ich
nicht alles nennen Kan. nun gebiethe
ich auch drey Frieden, Erstlich, den Gottes
Frieden, Zum andern, Unsers gnädigen
Herrn Frieden, Zum dritten, den Nachbar
Frieden, Wer nun unter diesen drey Frieden
einen Wird brechen, so Werden sich die
Nachbar auch Wißen gegen ihm Zu Verhalten.
er Kan es auch Ver brechen daß er an ort
und Stelle ge Weist Wird Wo es Krafft
und Macht hat, im Nahmen des Vaters,
und des Sohnes, und des Heiligen geist-
es, amen. darauf fragt er einen, Wen er
Will ob es recht geheget Worden ist, nach
dem nun dieser mit ja And Worttet, legt
der dorff richter den Stab nieder, und setzet
sich auch Wieder nieder, und ist Ver richtet.

40).
Wenn daß Gerichte geheget Wird.
Vor eingen 30 Jahren ungefehr Wurd es Von
den Dorffrichtern Bey über Gebung ihres
Amtes geheget, oder nach der Gemeinde
Belieben des Jahrs ein mahl, her nach aber
Kahm die Gemeinde auf den Schluß, es sollten
Die Jenigen Dorffrichter, Welche es Von Jeman-
den ge dünget Hätten, nur daß gerichte
Hegen, Wie schon Num.1.Fol.2 gedacht Worden,
und also ists geblieben, biß hir her, und
Biß es die Gemeinde Wieder Zu ändern
beliebet.   

41.)
Wenn daß Zusammen gehen geschehen soll
und sonderlich = an hohen Gemeinden.
Es hat einen großen Disput ge geben umb
daß Zu sammen gehens Wegen, da einige,
Welche auf ihren Handirungen außer-
halb Waren, oder Welche am Donnerstagen
Zu Pönigk Zu Ver richten Haben, sich hefftig
beschweret, Wie die erstern nichts Vom
Zu sammen gehen ge Wust, die andern aber
noth Wendig in Pönigk Zu Ver richten Hätten,
und gleich Wohl sollten sie ihren Groschen in
Die Gemeinde geben, Wegen ihres ausßen-
bleibens, und Kähmen unschuldig dar Zu,
es Könden ja doch diese Sachen am Montag
beßer Vor genommen Werden, da Wäre
Sontags ein Jder Zu Hause, und Könde sich
Jd Weder Beßer dar Zu achten, Weil es
nun billich, so ists angenommen Worden,
und Vor Gut befunden, daß das Zu sammen
gehen Montags geschehen sollte, Wenn nicht
andere Ursachen solches Ver Hinderten
sonderl. die Hohen Gemeinden, da ein
Jder selber da sein soll, nur die Kirm-
Se aus genommen, da Wils der Donner-
stagk sein, sonst bleibts bey dem Wie
Num.4 Fol.8 schon beschrieben Worden.


42.)
Vom Leichen Be gängnüßen.
Wenn jmand stirbet, so muß den Dorffrichter
gesagt Werden, daß er Von Hauß Zu Hauß
ansaget, bey diesen Verstorbenen, auf die-
se Zeit, Zur Leiche Zu folgen, und Zward,
Wenns sein Kan über Nacht, wenn es ein
Nachbar ist, so gebührt sichs, Von Alters her,
daß die Nachbarn mit ihren Ehweibern
der Leiche folgen, et Wan Vor dreysig
Jahren hatten die Nachbars Weiber alle ihre
Mändel umb, und folgten in selben der
Leiche nach, so itzo aber unter laßen Wird,
stirbt aber eine Hauß Mutter solts Wohl
auch so sein, ist aber Kein Muß, sondern ist ge-
nung Wenn aus Jden Hauße eines mit geh-
et, deß gleichen auch bey allen Leichen, und ist
deß Dorffrichters schuldig Keit, achtung Zu-
geben daß die Leute alle Wie sichs gebühret,
auch mit gehen, sonst haben sie gar rumgerüget
darmit sie bey der Nächsten Versammlung, um 5 Groschen
gebüset Werden mögen, ist jmmer also Drüber
gehalten Worden, es sind auch die ein ge bauten
Häußler mit geheißen Worden, so lange sie
nun daß thun, ists deren Nachbarn schuldig Keit,
ihren Leichen diesen Ehren Dinst auch Zu er Weisen.

43.)
Vom Gemeinde Rindt.
Nach dem daß Gemeinde Rindt bey Jacob Penthers
sel. Wittbe Anno 1732 geschlachtet Wordenist, Wie
sonst gebräuchlich, Wegerten sich die anfänger
auf der andren Seite, sonderlich Georg Knäffer,
denselben Wieder ein Zu führen laßen, die
anspanner, und Hand Bauern Ver sprachen den
Kleinen einen Beytrag Zu thun aus dem Gemein-
de ein Kommens, alle Jahr Wenn es die Reihe,
einen solchen be träffe 2 Gulden Zur Zu buße, dieJni-
gen so Zwey Kühe haben Können die Woltens an neh-
men, die andern aber nicht, so gaben jene Vor,
Wenn nicht alle dar bey Hilten, so Kähm es
desto eher rum und Würd ihnen auch Zu schwer,
hernach Wollten die Kleinen Jnn Wohner den
ochsen Gartten getheilet haben, und denen die
daß Rind halten ihre Helffte geben, die andere
Helffte unter sich in Gleiche theile theilen, es
ist aber Wegen eines Vorhin ein geholten Infor-
matis geblieben, und Von den Meisten Be liebet,
Wenn die Gärtner, und andere, ihre Zäune Zu-
machen Würden, und die Jährliche Michaelis-
Zinße Welches 9 Groschen beträgt, tragen Helften Wie
Vorhin, so solten sie des Rindes Vor ihr Vieh, sich auch
bedienen, und bliebe der Gartten beim Rinde Wie
Vorhin, und ist der Gantzen Gemeinde; daß Rind
aber, denen Bauern, oder, Anspannern und Hand Bauern,
die andern aber haben sich Weiter um nichts Zu be Küm-
mern, und ist seithero Friedes Wegen also geruhig
gehalten Worden über 5 Jahr. Welches Zur Nachricht
Hirher gesetzet Worden 1738, den 14. Febr.
                                                          Georg Pohler.






-----------------------------

44.)
Von Hiesigen dingstuhls Recht, und Gerechtig Keit.
Es ist Von den Alten Viel mahls gesagt Worden, daß
die Ziegelheimer Gerichten fast alle Jahr, die Hiesigen
bey ihnen in Ver Wahrung habende alte documenta
privillegia, und er richtete Receshe ein mahl an
die Lufft, auf einem dar Zu Gesetzten tisch, Hiesigen
Jnn Wohnern Zur durch sehung Vorgeleget Worden sind,
Da der richter Zu Vor nachricht gegeben, daß mann in
be Vorstehender Woche achtung geben solte,
welcher tag in Derselben am Bequehmsten
Wäre, so solte mit der Großen Glocke geläu-
tet Werden, etWa um 10 oder 11 Uhr, damit
Wer Lust und Belieben, sich dar bey einfinden
Könde, Wie ich, der ich dieses Schreibe selbsten
be Zeugen Kan,daß es geschehen ist bey M.
Angermanns Hiesigen pastoris Zeiten, ohne gefehr
im Jahr 1698 da ein Mann Mattheus Reim Vor
dem tische bey der obern Kirchthüre in ohn macht
fiel, und der Herr Magister einen Brieff beim
Richter  aus bate, und mit sich nahme, in
Welchen enthalten War, Wie VorDeßen die Leute
die Tauff gebühren mit einem Napff Voll Saltz
und et Was Geldt allhier be Zahlet haben,
so Hätte der SchulMeister daß Saltz, der Herr Pfarr,
daß Geld, Zu ihren gebühren be Kommen, ist
Niemahls dem richter Jacob Börnichen Wieder
Zu gestellet Worden; Es ist aber Diese Ceremonie
eine Lange Zeit unter blieben, theils aus ur-
sachen Weil jmmer Große Fatalitäten sich er eigne-
ten, auch die Gerichts Personen Viel leicht sich nicht
Viel daraus gemacht, Hernach die Schwedischen
Trablen, oder In vasion und Ein fall, und dergl.
gleich Wohl Wolten die Hiesigen Ein Wohner ein
mahl Wißen ob auch ihre Sachen sich Ver legen,
und Von der Feuchtigkeit des Salpeters Zu schanden
Werden möchten, dahero erjnnerten Die Gemeinde
Den Richter Michael Börnichen, seiner Schuldig Keit
Die Weil sein Vater Heuer, nehmlich 1733 Zu anfang
Hornungs dieses Zeitliche Ver laßen Hätte, er nun
mehro an stalt machen solte diese Sachen ein mahl
Zubesehen, so Beliebte die H. Gerichten daß sie den
9. November in diesen 1733 ten Jahre an setzten, so
aber der Herr SchulMeister Joh. Friedr. EngelMann
unter Brochen, und Ver Hindert hat, alß die Zeit
Heran Kahm in Welcher sich die Gerichten des dorffs
und die Meisten Ein Wohner Wie sonst ge-
Bräuchlich Ver samleten, gehet er sambt Weib
und Kind aus der Schule, und haben Dieselbe
feste Zu Ge macht, darmit Wir die dar Zu be-
Hörigen Kirchen Schlüßel nicht haben Können
und auf Diese art Ging es an daß es Zu-
rück getrieben Ward. alß aber den 18. Jul.
1735 die dorff gerichte aber mahl dar Zu an-
beraumten, auf antrieb derer Gemeinden-
Wohle doch Von ihren Vor fahren so theuer
er Worbnen Sachen ein mahl gerne sehen
möchten, Zu mahl Die meisten Inn Wohner
solche nicht gesehen haben, so geschah es also,
Wie sonst ge bräuchlich, daß der Liebe
Dingsthul Ziegel Heim um alle seine Rechte
und Documente War, da War auch nicht
daß Geringste mehr Zu sehen, das doch in
Warheit rechte und Wichtige Brieffe Hier
Be findlich Waren, Wie oben er Wehnet Worden,
Ein altes privilegium an Welchen 3 Siegel
in Capsuln gehangen, auf Pergament geschrieben
die gerechtig Keit des Brau und Schenck Wesens
Wie auch der Hand Wercker und andrer Nahrung
be dreffend. so auch auf Pappier geschrieben Zu
gegen War, Jdem ein andrer Brieff so daß Jagen
und solche Sachen betroffen, Jdem ein Ver gleich so
Zwischen Amtmann H. Joh. Riedel Zu Wilden felß,
und des Ding stuhls Unter thanen, so Vor Der
Commishion Zu Zwickau gepflogen Worden, Die Ge-
richts Sportuln Be dreffend, Wo Von ich noch eine
Copei Habe, Jdem Schrifften daß Altenburgische Ge-
leite be treffende, so Von H. Theodoricc. N.
Altenburgischer Geleits reuther, und Bau schreiber be-
Kom men Worden, Jdem ein Document Wegen der
Gräntze mit den Altenburgischen und Schön-
Burgischen und andern, Wie Ziegel Heim Vor-
mahls Von Altenburg nicht Vor Aus Ländisch
gehalten Worden, es War ein sehr alt und
Weitläuffig Werck, ent Hielt in sich Wie
eins mahls am Holtze der Kertscher genandt,
Wären große Marck steine ge setzet Worden,
auch Viel andere, die des Dorffs Frey-
Heit betroffen, Wie der Frohne, und anderes
mehr, Wie denn Junge Leute Wie ich damals
War, daß Maul nicht so Accurat in alles
stecken Wollen. Hab es aus tri fftigen Uhr-
sachen Wegen, Wie Jder selber Begreiffen
Kan Hir her setzen Wollen, nicht Wegen
meiner, sondern andrer Wegen. so geschehen
Anno 1738
Den 15. Febr.
                                          Georg Pohler

45)
Der ander Theil
Von der be schaffen Heit des ein schreibens
und diß Buch an Zu schaffen: anno 1736.
Es Hat die Gemeinde Beliebt ein neues Buch an Zu schaffen
und die Nöthigen dinge drein Schreiben Zu laßen, so hat auch
Hannß Erler eines Bey gelegen Heit ersehen und mit gebracht
Vor 4 Groschen damit ein Jder Zu frieden War, nun Waren sie aber
auch schlüßig, Jmanden es laßen in der Gemeinde schreiben,
daß nicht idermann thun solte, Wegen der Viel fältigen Man-
niren, daß es Beßer in Form, nach unsern Geringen Ver-
stande bliebe, als Wenn einer Dieses, Jener Was anders
Hinein Brächte, so beliebt die Gemeinde, und Bathe mich
Georg Pohlern, alß der ich nun mehro ein alter Nachbar
Von drey, biß Vier und Virtzig Jahren  Her ihr Nachbar geWe-
sen Bin solches auf mich Zu nehmen, aus Ursachen, Weil ich
den Zustand Der Gemeinde fast Wuste, die Gemeinde Wolt
mir Danck Barlich meine Mühe Ver Gelden; ich habe der-
gleichen Zward an Genommen, aber seit dem, über 100 mahl
Ge reuet, dencke mann doch nur an, Wie mir schon ist
Ver golden Worden, den 23. Jun. 1738 Bracht ich Vor,
Wie nun Viel ein getragen Habe an Die 44 Nummern
auch sehr Weit läuffige Sachen, Vor nehme Königl. und
Gerichtliche aus sprüche, und Weisungen, so nicht so
Gleich auf Zu raffen sein, Vor dieses be gehrte ich
nicht mehr alß Vom jden Manne einen Dreyer,
Da denn fast alle sagten Daß Wär ja nicht Viel,u.
legten Die selben so Gleich ein Buß auf Welche die da
meinen ich Habs nicht Ver Dienet, deren die Nase
Wohl, das Klügste Gliedt am Leibe ist, auch der selben
Wilig folgen, die sehen auch das es ein Buch, und
roth ist, aber mit ihrer Nase Weiß heit, Wollen sie
Weiter nichts Wißen, alß ihren Vor theil, es ist
gut daß doch noch Ver ständige Genug unter
uns sein; die Le´bens Werth, Mann Be dencke den
un Verstandt Wie die Welt Lohnet, auch hat mir
einer dem Ver dinst am 28. Oct. (?) 1738 Vor der ge-
meinde Vor Ge Worffen, aber nur Gedult; G.P.

46)
Wie der Gemeinde Geld jdes mahl im Jahre
        gefällig Wird:
Melchor Erler am Neuen Jahre                 12 Groschen
            auf die Hohe Gemeinde Zu
             Walburgis giebt;
                Daniel Hoffmann              10 Groschen 6 Pfennige
Georg Haußotter               3 Groschen
Hannß Öhler                      3 Groschen
Christian Thal                     3 Groschen
Martin Bauer                      6 Groschen
Christoph Müller     Hannß Gragen(?)     3 Groschen
               Burckhardt Tittrich                3 Groschen 6 Pfennige
Sebastian Dornbergk           4 Groschen
Burckhardt Mahn                 9 Pfennige
               Michael Winckler                 1 Groschen 6 Pfennige
Meister Christian Stein der Seyler         1 Groschen
der gemeinde Pachter Andreas Keller     1 Thaler 6 Groschen (?)
Michael Hertsch der Bauer   1 Groschen
Christoph Weber                 2 Groschen
Dorothea Lipfertin               8 Groschen
Hannß.....                      ...... (unleserlich)

47)
an der Johannes Hohen Gemeinde:

Daniel Hoffmann    10 Groschen 6 Pfennige
Georg Haußotter      3 Groschen
Hannß Öhler       3 Groschen
Christian Thal      3 Groschen
Michael Zeißig      1 Groschen
Burgkhardt Mahn      9 Pfennige
Michael Winckler      1 Groschen 6 Pfennige
Hannß Müller der Kämmer     1 Groschen
Hannß Müller Sen.      8 Pfennige
---------------------gestrichen-------------------
---------------------gestrichen-------------------
Andreas Keller Gemeind Hauß Pachter   1 Thaler
Christoph Weber      2 Groschen
Christoph Herschen      4 Pfennige

die Pflantz gartens Pfennige Kommen auch ein,
sie steigen, und fallen.

Ver Zeichniß
Was der Dorf richter von den Nachbarn und
Häußlern an Den Hohen Gemeinde Tagen ein
Zu fordtern hat.



Ein nahme Zu Wallporge (in Pfennigen und Groschen)             (Nachfolger – später ergänzt)                

                                  10 Gr.          6 Pf                   Johann Friedrich Morgner                    Gottfried Heinig   
                                    3 Gr.                                George Edte                                        Gottfried Edter
                                    4 Gr.                                        von den in Brauch habenten Gemein Berge
                                    3 Gr.                                  Tobias Friedrich                                   Johann Jacob Flemig
                                    3 Gr.                                  Melchior Erller                                     Gottlob Miller
                                    3 Gr.                                  Gottfrit Schmit                                      Gottfried Keller
                                    6 Gr.                                  Hannß Bauer                                        Gottfried Rudohlf
                                    3 Gr.                                  Hannß Grachen                                    Chriestdolpt Grachen
                                    4 Gr.                                  Sebastian Miller                                   Johann Adam Miller
                                    3 Gr.          6 Pf                  Gottfrit Kochs                                       Michael Dieme
                                                     9 Pf                  Hannß Schneuder                                 Melcher Schneuder
                                    1 Gr.          6 Pf                  Michael Winckler                                   Johann Sebastian Miller
                                    6 Gr.                                  George Hertzsch                                   Michael Fiedler
                                    2 Gr.                                  Melchior Weber                                    Justina Weberin
                                    1 Gr.                                  Gottlieb Stein                                        
                                    3 Gr.                                  Hannß Liepfert                                      Michael Bosörn
                                    3 Gr.                                  Zachrias Keller                                      Jacob Kertzer



Ein nahme Zu Johanna  (in Pfennigen und Groschen)              (Nachfolger – später ergänzt)

10Gr.   6 Pf   Johann Friedrich Morgner                   Gottfried Heinig
3 Gr.   George Edte                                         Gottfried Etter
3 Gr.   von den ein Gezäunten Grätzegarten
3 Gr.   Gottfrit Schmit                                     Gottfried Keller
6 Gr.   Melchior Erller                                     Gottlob Möller Mauer Meister
3 Gr.   Tobias Friedrich                                   Johann Jacob Flemig
9 Pf   Hannß Schneider                                  Melcher Schneider
1 Gr.   6 Pf   Michael Winckler                                 Johann Sebastian Miller
2 Gr.   Melchior Weber                                                  Weber
4 Pf   Jacob Pollers                                         Johann Adam Pohllers
4 Pf   Michael Hertzsch, der Mittele              Johann Hertzsch     
1 Gr.   Adam Berger                                        Jacob Uhlig
8 Pf   Hannß Miller                                        Michael Miller
6 Gr.   Georg Hertzsch                                     Michael Fiedler  
3 Gr.   Zachrias Keller                                     Jacob Kertzer
3 Gr.   Hannß Liepfert                                      Michael Bosörn




Ein nahme Zu Michaelis (in Pfennigen und Groschen)                (Nachfolger – später ergänzt)

10 Gr.   6 Pf   Johann Friedrich Morgner                   Gottfried Heinig
3 Gr.   Zachrias Keller                                     Elias Flemig / Kertzscher
3 Gr.   George Edte                                         Gottfried Etter
3 Gr.   Gottfrit Schmit / Gottfried Keller
3 Gr.   Tobias Friedrich / Johann Jacob Flemig
3 Gr.   Melchior Erller                                      Gottlob Müller Mauer Meister
6 Gr.   Hannß Bauer                                         Gottfried Rudolph
3 Gr.   Hannß Grachen                                     Jacob Graichen
3 Gr.   6 Pf   Gottfrit Kochs                                       Jacob Kiehn
4 Gr. Sebastian Miller                                    Johann Adam Müller
9 Pf   Hannß Schneuder
1 Gr.   6 Pf   Michael Winckler                                  Johann Sebastian Müller
2 Gr.   Melchior Weber
1 Gr.   Gottlieb Stein (gestrichen) – fällt weg
3 Gr.   Hannß Liepfert                                       Michael Bosörn
6 Gr.   George Hertzsch                                     Michael Fiedler



Ein nahme Zu Anderes (Andreas/ in Pfennigen und Groschen)                (Nachfolger – später ergänzt)

10 Gr.   Johann Friedrich Morgner                   Gottfried Heinig
3 Gr.   George Edte                                         Gottfried Oetter
3 Gr.   Gottfrit Schmit                                     Gottfried Keller
3 Gr.   Tobias Friedrich                                   Johann Jacob Flemig
-   Hannß Schneuder                                 Melchior Schneider
1 Gr.   Michael Winckler                                Carl Müller
2 Gr.   Melchior Weber                                   Justina Webern
6 Gr.   George Hertzsch                                  Michael Fiedler
3 Gr.   Zachrias Keller                                    Jacob Kerzscher
3 Gr.   Hannß Liepfert                                     Michael Posern
3 Gr.   Meßner Gottlob Müller


Gesamteinnahmen: 1 Thaler 14 Groschen 3 Pfennige

48)
Michaelis:
Daniel Hoffmann   10 Groschen  6 Pfennige
Gottfried Nagel      12 Groschen
Georg Haußotter     3 Groschen
Hannß Öhler         3 Groschen
Christian Thal        3 Groschen
Martin Bauer        6 Groschen
Christoph Müller (alt) / Hannß Gragen (neu)    3 Groschen
Burckhard Tittrich     3 Groschen  6 Pfennige
Sebastian Dornbergk     4 Groschen
Burckhardt Mahn     9 Pfennige
Michael Winckler     1 Groschen  6 Pfennige
Meister Christian Stein Seyler   1 Groschen
Andreas Keller Pachter     1 Groschen
Michael Hertsch der Bauer,
Christoph Weber     2 Groschen

49)
Zu Andreas giebt
Daniel Hoffmann   10 Groschen  6 Pfennige
Georg Hausotter   3 Groschen
Hannß Öhler      3 Groschen
Christian Thal   3 Groschen
Burckhardt Mahn   9 Pfennige
Michael Winckler   1 Groschen  6 Pfennige
Andreas Keller d. Pächter   1 Florin (Gulden)
Christoph Weber   2 Groschen

50)
(Erklärung: Umrechnungstabelle
1 Gulden=21 Groschen
1 Groschen=12 Pfennige
..wenn eine 1 P = 2 Groschen und 10 Pfennigen entspricht,
dann entsprechen z.B. 8 P = 1 Gulden, 1 Groschen und 8 Pfennigen oder 22 Groschen und 8 Pfennigen..)

Giebt einer 1 P - So thut Zusam 0 Gulden / 2 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 2 P - So thut Zusam 0 Gulden / 5 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 3 P - So thut Zusam 0 Gulden / 8 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 4 P - So thut Zusam 0 Gulden / 11 Groschen / 4 Pfennige
Giebt einer 5 P - So thut Zusam 0 Gulden / 14 Groschen / 2 Pfennige
Giebt einer 6 P - So thut Zusam 0 Gulden / 17 Groschen / 0 Pfennige
Giebt einer 7P - So thut Zusam 0 Gulden / 19 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 8 P - So thut Zusam 1 Gulden,1 Gr,8 Pf  / 22 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 9 P - So thut Zusam 0 Gulden / 25 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 10 P - So thut Zusam 0 Gulden / 28 Groschen / 4 Pfennige
Giebt einer 11 P - So thut Zusam 0 Gulden / 31 Groschen / 2 Pfennige
Giebt einer 12 P - So thut Zusam 0 Gulden / 34 Groschen / 0 Pfennige
Giebt einer 13 P - So thut Zusam 0 Gulden / 36 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 14 P - So thut Zusam 0 Gulden / 39 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 15 P - So thut Zusam 2 Gulden, 6 Pf / 42 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 16 P - So thut Zusam 0 Gulden / 46 Groschen / 4 Pfennige
Giebt einer 17P - So thut Zusam 0 Gulden / 48 Groschen / 2 Pfennige
Giebt einer 18 P - So thut Zusam 0 Gulden / 51 Groschen / 0 Pfennige
Giebt einer 19 P - So thut Zusam 0 Gulden / 53 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 20 P - So thut Zusam 0 Gulden / 56 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 21 P - So thut Zusam 0 Gulden / 59 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 22 P - So thut Zusam 0 Gulden / 62 Groschen / 4 Pfennige
Giebt einer 23 P - So thut Zusam 3 Gulden, 2 Gr,2 Pf / 65 Groschen / 2 Pfennige
Giebt einer 24 P - So thut Zusam 0 Gulden / 68 Groschen / 0 Pfennige
Giebt einer 25 P - So thut Zusam 0 Gulden / 70 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 26 P - So thut Zusam 0 Gulden / 73 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 27 P - So thut Zusam 2 Gulden, 6 Pf / 76 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 28 P - So thut Zusam 0 Gulden / 79 Groschen / 4 Pfennige
Giebt einer 29 P - So thut Zusam 0 Gulden / 82 Groschen / 2 Pfennige
Giebt einer 30 P - So thut Zusam 4 Gulden,1 Gr. / 85 Groschen / 0 Pfennige
Giebt einer 31 P - So thut Zusam 0 Gulden / 87 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 32 P - So thut Zusam 0 Gulden / 90 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 33 P - So thut Zusam 0 Gulden / 93 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 34 P - So thut Zusam 0 Gulden / 96 Groschen / 4 Pfennige
Giebt einer 35 P - So thut Zusam 0 Gulden / 99 Groschen / 2 Pfennige
Giebt einer 36 P - So thut Zusam 0 Gulden / 102 Groschen / 0 Pfennige
Giebt einer 37 P - So thut Zusam 0 Gulden / 104 Groschen / 10 Pfennige
Giebt einer 38 P - So thut Zusam 5 Gulden,2 Gr,8 Pf / 107 Groschen / 8 Pfennige
Giebt einer 39 P - So thut Zusam 0 Gulden / 110 Groschen / 6 Pfennige
Giebt einer 40 P - So thut Zusam 0 Gulden / 113 Groschen / 4 Pfennige

51)
Dato den 9ten Juny 1740 bracht Michael Hertsch
der Bauer Vor Wie er sein Vorhaupt ein Zäunen
Wollte, und der Gemeinde all Jährlich 16 Groschen alß
Zinß dar Von ab geben Wollte, da denn Die Gemeinde
Verlangte, Er solt die Feuer sprütze in Ver Wahr-
ung mit Ein nehmen, und frey Bequartiren,
so Wollte Die Gemeinde mit 16 Groschen Jährl. ab gabe
Vom Vorhaupte Zu frieden sein, und War dabey
Be dungen, daß auch Jährlich 8 Groschen auf die Sprütze
Hertzschen als Quartir Geld solt Zu Gute gehen, so
aber sich etWas über lang, oder Kurtz Zu tragen sollte
das eine Änderung Vor Ginge, daß die selbe an ein-
en andern Ort müste ge bracht Werden, so Wür-
de Hertsch gehalten sein, Diese 8 Groschen auch all Jährlich
Zu denen 16 Groschen und also Jährl. 1 Thaler Zu zahlen
schuldig sein, so auch Hertsch Zu frieden, und ange-
lobet hat, die Sprütze Zu Ver Wahren, und eine Ton-
ne Bier Zur er getzlich Keit Versprochen, dahin gegen
die Gemeinde ihm itziges Jahr Vom Zinß loßgesprochen
Hat. Anno 1741 Zu Walpurgis, und Michaelis hebt er an
und giebt jedes mahl 8 Groschen so lange die Sprütze da ist,
und also sol es alle Jahr, ge Zahlet Werden; ut supra

Michael Winckler Der Zeit Dorff richter Anno 1740
Den 9. Juny           ………………….nicht lesbar……………………..

52)
Heut Dato den 20 Marty 1741 bracht ebener
maßen Christoph Weber bey der Gemeinde
Vor, Wie er gesonnen sey, sein Vorhaupt ein Zu-
Zäunen, nach dem es die Gemeinde besehen, und
geZeiget Wo der Zaun Zu stehen kommen solte,
ist er Jährl. mit 8 Groschen Gemeinde Zinß Zu frie-
den ge Wesen, und denselben alle Jahr an den
4 hohn Gemeinden Jdes mahl mit Zwey Gro-
schen der Gemeinde Zu be Zahlen an gelobet
hat, Weil er aber darbey so gleich der Gemein-
de Zwey thaler Zur er Götzlich Keit gegeben,
so ists Ver abredet Worden, daß er heuer
mit dem Zinß Verschonet Bleiben soll, und
soll Künfftiges Jahr 1742 Zu Walburgis
der anfang mit 2 Groschen gemacht, und also
alle hohe Gemeinden Continuiret Werden.
ut Supra.

53)
Am Freytage nach dem fest der Heim-
suchung Mariä, hat das Wetter in hiesigen
Kirchthurm ein geschlagen, und oben in den
Thürmlein Bey der Seiger Glocke ge Zündet,
und gebrennet, Welches Feuer mit Göttl. Hülffe
Wie Wohl großer Lebens gefahr, noch gelösch-
et Worden ist, Worbey sonderl. derselben Zeit Rich-
ter Jacob Börnichen, das meiste gethan hat, es
Hat auch in der steinern Wendel Treppe, Viel
Steine mit einem Fenster Herunter GeWorffen,
und das Gemäuer sehr erschüttert.
So geschehen den 4. July
1679.

54)
Anno 1708 ist hiesige Kirche Ge mahlet Worden,
nehml. die ge stühle, Welche auch bey der Cantzel länger ge-
macht Wurden, kostet mit obern empohr Kirche 43 Gulden
Zu mahlen, bey dieser Gelegen Heit fand ich Georg
Pohler, der die Gestühle länger machte, eine Uhr alte
Biebel auf dem Beicht stuhl Liegend, mit über
einem Querfinger Dicken staube Bedeckt,
darin War also geschrieben: Wie folget.

55)
Der Kirchthurm allhier ist gebauet Worden als man
Schrieb 1507 und Haben die Arbeit Verdüng-
et Zu Faßnachten, einen stein Metzger,
und Mäurer Von Rochlitz, mit nahmen
Paul Pausche, und haben ihn geben 120
gut Schock hernach Vom steinern Chor auch 80
gut Schock und hat daran gebauet, u. gearbei-
tet, 8 Jahre.

56)
ohn gefähr 1695 in der Ernde, sind Tiebe in
der Kirche ge Wesen, die sind Zum untersten
Fensterlein an der Wendel Treppe herein
Kommen, und daß sehr schöne altar geschmei-
de Weg geraubt, so die Gnädige Frau gräffin
unsere damahls gnädige Herrschafft an hero
Ver Ehret gehabt, umbs Jahr 1672 soll mehr als
Hundert Thaler gekostet haben, hat auch hie-
sigen Armuth bey ihren Seligen Armben
im reichlich Allmosen Ver macht, da Wir
doch Vor geraumer Zeit an andere obrigkeit
Komen Waren, Welches Gott diesen Hohen geschlecht
nicht un Ver golten laßen Wird, hat auch den
gäßnitzern Zu erst Viel Frohn geld all Jährlich
gnädl. erlaßen, die Fürmysten tücher und
Vorhänge hat mann im Herbst Zu Göppersdorff
In einem Moß-ack. streu haufen, Ver Modert
Wieder funden.

57)
Anno 1741 den 10. February, sind Wieder Kirch-
en Tiebe Zum Sacristey Fensterlein ein-
ge Brochen, den Eysern stab ent Zwey, oder heraus
gewäget, die Kirche, und gerichts behältnüße
durch spoliret, die Tüchlein geraubet, und Vor-
Hang Zerschnitten, nicht Viel Provitiret,
sie Werden Zweyfels ohne nach den Kirchengelde
gangen sein, so ihm aber fehl geschlagen ist.

58)
Anno 1728 hat Christoph Hertsch ein Schmidt, sein Zinß-
gedreyde so er alle Jahr, an einem Maß Korn, u. ein Maß-
Haffer, den jenigen Nachbarn Welchen es gehöret, und
Von undendlichen Jahren als ein Beyschuß, nicht mehr
geben Wollen, sondern den Nachbarn Zum Verdruß,
lieber auf Glauche fragen, und Gnädiger
Herschafft Schütten, Er stellte sich des Wegen
dieses Jahr auch bey schüttung des Zinßgedrey-
des mit ein. Aber der Herr Amtschößer
Cornelius Wagensen, Hat Zu ihme gesagt,
ein ander Jahr Kommet ihr mit eurem
Nachbarn Wieder, das ich sehe ob sie Wollen
oder nicht.
Anno 1729 fand sich Hertsch aber mahl bey
der schüttung mit ein, Wie er nun schütten
Wollte, so nahms der Herr Amtschößer nicht
an, sondern sagte Zu den Nachbarn, neh-
met ihres Weg, da Nahmens die selben
und Verkaufftens in Glaucha.
Anno 1730 ist opst gedachter aber mahl
auf Glaucha gangen und gefragt, ob
es der Herr Amtschößer an nehmen Wolt,
oder nicht, aber er Hat es abermahl nicht an-
genomen, dennoch berichtete Hertsch die Nach-
barn, mit Un Wahrheit, es Wäre an genom-
men Worden, da stunden dieselben in ruhe,
biß aufs Näheste Wallpurgis gerichte, da
brachten sie es Vor, so muste Hertsch so gleich,
den gehöriegen Nachbarn Sieben groschen dafür
bezahlen, ehe er aus der gerichts stube ging.
So geschehen den 30.Aprill
          1731       

59)
Anno 1706 den 13. Septembr sind die Schweden
Zu Meysen über die Brücke ge Zogen, am 26.
ist ein stillstand auf 10 Wochen geschloßen
worden, den 14. Novembr ist Friede gemacht
worden.
Den 19. Novembr haben Wir die erste Contribu-
tion geben müßen, aufs schock 3 gute groschen
und eine fledermaus.
Den 26. Nov. haben Wir das erste mahl
Futter geben müßen, auf einen Soldaten
Tag 88 Pfund Heu, 5 Maas Haber, 10 Maas
Heckere, 5 Pfund fleisch, 15 Pfund brodt,
3 Halbe Pfund butter, 5 Groschen Geld, 21 Wagen
haben diese Ladung uf Leißnig gefahren
und 130 gülden Fuhrlohn gefordert, und
da ging der Schweden streit an, denn die
so genannten Kleinen Kondens nicht aus-
stehen, und Kahm so Weit, das die Kleinen
den Schweden das Futter mit Golde be Zah-
lten, oder Ward dorten ge Kaufft, und
letztens nach den Scheffeln ein, Welche
in Beyseins des Gn. Grafens K. Frantz-
Heynrichs, und dero H. Amtmanns Christian
Israel-Pistorius, ge macht Wurden. Wie Wohl noch
Et Wan ein mahl nach den Tagen Futter
geben Ward.
Es sind in gantz Sachßen alle donnerstage
Betstanden gehalten Worden, Wie denn am 2.
Decembr die Zehnte allhier War,
die Schweden Hatten aber auch, alle tage bet-
stunden. Es War eine recht große gefahr,
Mann Verfahr sich den Krieg alle stunden, die
Schweden lagen in Städten, gaben sich 40000
Mann starck, aber es sollte über 70000 Mann
sein, sie hatten ihre stücke auf die Märckte
gepflantzet.
Den 5. Dec. Ist Wieder 5 Wochen stille stand
gemacht Worden.
Den 6.Decembr haben Wir Wieder Contribution
geben müßen, 16 Curentsteuern, Weil es der
gn. Graff halb halb auf die Schock, und halb auf die
Curent steuer anordnete; u. aufs schock 1 Flederm.
und 3 gute groschen.
Den 15. Dec. Unser Glor Würdigster König
Friedrich Augustus Zu Alt Rannstät an-
Kommen, bey Leip Zig, Wo der König Von Schwe-
Den sein Haubt Quartier hatte.
Den 27. Dec. musten wir geben auf ein tag 32
Pfund Heu, 1 ½  Maas Haber, 3 Maas Heckere
2 Pfund fleisch, 2 Pfund brodt, 1 groschen und
eine fledermaus.
1707 Zu anfang des Neuen Jahres haben 5000 Schock
ein Kostbar Pferdt lieffern müßen,
kostet eine 3 heller Steuer,
Den 26 January ist der gn. Graff und
Der H. Amtm. Da ge Wesen, und die Scheffel
oder Huffen machen Helffen.
den 9. February auf einen Scheffel 9 Pfennige geben
den 14. Febr. ist der gn. Graff abermahl mit
den H. Amtm. Da ge Wesen, Wegen der Scheffel,
oder Huffen.
den 15. Febr. aufm scheffel 2 Groschen
den 23. Febr. aufm scheffel, 2 Groschen Zum futter
die anspanner aber gaben ihren part futter
nach den alten Soldaten tagen, denn die
scheffel Waren ihnen Zu Wieder, daher mann
nicht mehr acht gehabt Wie Viel auf einen
tag geliefert Werden müßen.
den 3. Marty aufm scheffel 9 Pfennige.
den 5. Martü haben Wir das Nortlicht das
erste mahl gesehen, Zu Vor aber nie.
den 8. Mart. Contribution aufs Schock 9 Curent
und 3 Kupfergroschen. Wie auch
3 gute Groschen, 9 Pfennige aufm scheffel. Zum futter, 2
Wochen.
den 22., 23. Marty ist der gn. Graff und Herr,
nebst seiner gn. Frau gemahlin, und dem
Amtmanne, und sind in deßen gegen Wart
die Soldaten tage Wieder ein gerichtet
Worden, Weil die anspanner Lieber tage,
alß Huffen haben Wollten, am 23. Marty,
da Wurden die überlegten abe genomen,
den aber, der Zu Leichte lag, Zu geleget,
denn die Tage Waren über die Maaße
ungleich, bey einer so grosen Last, so
sagte der gnädige Graff, Weil denn die
Soldaten tage so Viel Arbeit ge Kostet haben,
sollen sie nun mehre an statt der Lohn, oder
Huffen seyn, und darnach geGeben Werden
in allen Gemeinen Wesen, und Soldaten
Sachen.
Den 27. Marty auf die Neu Vor beßerten
tage, aufm tag 36 Groschen Zum futter, Schiete,
Erbsen, bier, fleisch, Brodt, und anders,
den 6. Apr. Contribu. Aufs Schock 2 Keyser Groschen
und 4 Curentsteuern.
Den 13. Apr. aufm tag 37 Groschen geben,
Den 18. Aprill aufm tag 18 Groschen,
Den 23. Apr. aufs Schock 3 Keyser Groschen, 6 Curentsteuer
auch aufs Schock eine 16 Pfennigsteuer dar Zu.
Den 26. Apr. aufm tag 17 Groschen
Den 3. May aufm tag 1 gut schock futter geben
Den 12. May aufm tag 33 Groschen 6 Pfennige futtergeld,
Den 19. May aufm tag 18 Groschen
Den 29. May aufm tag 16 Groschen
Den 19. Juny aufm tag 30 Groschen
Den 6. July aufm tag 1 Gülden, Keine Keyserflorin
Den 31. July aufm tag 28 Groschen Zu 2 ochsen,
Den 27. July auch ein tag 30 Groschen
Den 10. Augusty aufm tag 1 Gülden.
Den 21. Augusty aufm tag 16. Groschen
Den 28. Aug. 6 Groschen aufm tag Zu fuhrlohne,
Den 14. Aug. aufm tag 10 Groschen 6 Pfennige
Den 16. Aug. aufm tag 3 Groschen 6 Pfennige und
3 Curentsteuern Zum dritten
            Ochsen.
               Xß.
Mann Hat alle ab gaben Lange nicht ange-
schrieben, Doch sieht mann Was es Vor ein
Zustand War.

60)
Ein Lageb Ver Worffen Worden, da die
sämbtlichen Kleinen InnWohner dar Wieder
Protestieret, und die rechts Kraft verlangt hat
und lautet der Extract also:
Den 22. Juny 1722
Kömbt Barthel Erler ein gartten Häußler
anher nach Glaucha, und Meldet Vor sich
und noie der Ziegelheimischen so ge nannten Klei-
nen, daß sie die gelder oder Kosten Wegen
der letztern Einquartirung Zwar ebener
maßen Vor dieß mahl noch nach denen so
genannten Einlagen geben Wolten, Jedoch aber
mit diesem Reservat, daß künfftig hin die
Einquartirungen, nach denen so genanten
tagen, Weil dieser Modus am billigmäßig-
sten schiene, ein gerichtet Werden möchten,
Wolten aber Hier mit nichts prajudiciz-
liches ein geräumet, sondern dar Wieder
Protestiret haben. Welches auff begehren
In quantum de jure Nachrichl. An her regis-
triret, und ob er nannten …rlern Verlang-
ten maßen in in Abschrift er theilet
Worden.
 So geschehen Glaucha, den 22. Juny
 anno 1722.
                        Christian Isräel Pistorius
                                              Amm. Pis

61)
Den 25. May 1741 bringt Christoph Hertsch Vor,
Wie ein Winckelgen oben an Gottfried Nagels
gartten Wäre, so Wolte ers mit in seinen Zaun
bringen, damit der Zaun in gerader Linie ginge,
Versprach darbey, Jährlich 4 Pfennige in die gemeinde da-
Vor Zu geben, Weil es nun nicht Viel bedeute, son-
dern auch Niemand schädlich ward, ists angenomen
und ihm erlaubet Worden, gegen Jährl. 4 Pfennige an
Johanni alle Zeit, Zu be Zahlen.  

62)
Feuer Sprütze
Es ist auch Zu bemerken, Wie daß im Jahr
Christi 1735, den 5.December, die Gemeinde
schlüßig Worden ist, eine Hübsche Feuer Sprütze
sich an Zu schaffen, Zumahl Weil die hiesigen Kir-
chen Inspectores an Vorrigen Kirchrechnungen
sich heraus ließen, daß die Kirche auch eine
Sprütze, und Zwar, die Größte, und beste
schaffen solte. So hat die Gemeinde mit H.
Joh. Andreas Bochmann, Bürger, Roth-,
und Glocken gießer in Glaucha einen
Contract geschloßen, so auch Vom Richter Michael
Börnichen in einen schriftlichen Ding Zettel ist
Verfaßet Worden, der gestalt, daß das Werck
Vor Fünfzig Reichs thaler, nebst ein reichs-
thaler, 8 Groschen Trinck geldt, tüchtig und ohne Mangel
geliefert Werden solte, der Stieffel solte
fünffte halben Zoll Weit, und in der länge,
Wie die Ziegel heimische ist, auch oben das Mund-
stück mit einer schraube, um in Nothfall
ab geschraubt Zu Werden, im übrigen alles
fest und steiff Zu Ver Wahren, ein guten Kasten,
fichte mit Kupffer beschlagen, und der gleichen.
Alein alß das Werck Zum Vorschein Kahm befand
sichs alles nicht Tractat mäßig, und tüch-
tig, in dem es Viel beßer stärcker alß daß
Ziegel Heimische Werden solte, War es gegen jenern
in Vielen stücken schwächer, und sehr Zu Tadeln,
ob unseres gleich theurere, als das Ziegel heimer
Zu stehen Kahm, die Gemeinde Wolte es Zward
nicht an nehmen, der Roth gießer gab Vor Er
wolt es Corigiren, und in tüchten stand brin-
gen, Wir soltens Wieder nach Glaucha bringen
die Gemeinde trug Sorge, Ob auch der letz-
te Betrug könd Ärger, alß der erste Werden,
es wurden Wege Kosten Ver Ursacht, und be-
fürchten auch der Gerichts Kosten, dahero Ver-
Zog sich die Sache biß ins 1741. Jahr, Endlich
Ver Glich sich die Gemeinde mit dem Roth-
Gießer, das er mit 43 Thalern, 6 Groschen Zu frieden
War, und Quittirte den Dorffrichter,
George Sparschuhen am 28. Aug. 1741.
so Nahm diese Lange Ver drießlich keit,
ein mahl ihr Ende.    

63)
Die anlage Zur Feuer Sprütze.

Geor Knäffler,                         hat geben -                          12 Groschen
M. Joh. Goldmann,                 hat geben -                          10 Groschen
Burckhardt Tittrich                 hat geben -                          15 Groschen
Mich. Penther                        hat geben -  1 Reichsthaler,   9 Groschen
Georg Sparschuh                   hat geben -  1 Reichsthaler,   6 Groschen
Michael Wildenhein               hat geben -  2 Reichsthaler,  15 Groschen
Michael Hertsch, Sen.            hat geben -  1 Reichsthaler,    9 Groschen
Georg Reimb                         hat geben -  1 Reichsthaler,   12 Groschen
Georg Helbig                         hat geben -  1 Reichsthaler,    9 Groschen
Hannß Vogel                         hat geben -  1 Reichsthaler,     9 Groschen
Sebastian Kästner                 hat geben -  2  Reichsthaler,  15 Groschen
Christian Teichmann             hat geben -                            15 Groschen
Georg Pohler                        hat geben -                            18 Groschen
Hannß Erler                           hat geben -                             18 Groschen
Philipp Beyerlein                   hat geben -                             13 Groschen
Jacob Kertscher                    hat geben -                             15 Groschen
Michael Winckler                  hat geben -                             15 Groschen

Hannß Müller, Sen.                hat geben -  2 Reichsthaler,   12 Groschen
Christoph Müllers Haus        hat geben -                            15 Groschen
Burckhardt Mahn                  hat geben -                            15 Groschen
Martin Bauer                         hat geben -  1 Reichsthaler,    9 Groschen
Hannß Müller, Jun.                hat geben -                           15 Groschen
Christoph Müller                   hat geben -  3 Reichsthaler
Mich. Höffler                         hat geben -                           18 Groschen
Sebast. Kästner, Jun.             hat geben -  3 Reichsthaler
Michael Hertsch, Jun.           hat geben -  2 Reichsthaler,   15 Groschen
Mich. Hertschens Haus        hat geben -                            15 Groschen
Hannß Erler, Jun.                  hat geben -                            15 Groschen
Seb. Dornberg                     hat geben -  3 Reichsthaler
Georg Schleiff                      hat geben -                            15 Groschen
Hanns Frommhold               hat geben -                            18 Groschen

Christoph Hertsch    hat dar Zu geben -                            18 Groschen
Michael Zeißig         hat dar Zu geben -  2 Reichsthaler,   12 Groschen
Hannß Börnichens Witwe hat dar Zu geben                      14 Groschen          

                           Die Häusler beytrag,
Daniel Hoffmann,                                                             14 Groschen
Christian Stein,                                                                   7 Groschen, 6 Pfennige
Gottfried Nagel,                                                                 7 Groschen, 6 Pfennige
Georg Haußotter,                                                              7 Groschen, 6 Pfennige
Christian Thal,                                                                    8 Groschen
Hannß Öhler,                                                                     8 Groschen
Georg Walther                                                                   8 Groschen

                                             Summa  46 Reichsthaler, 1 Groschen, 6 Pfennige

64)
Die Quittung der Feuer Sprütze lautet Von
Wort Zu Wort dem Original gleich,
also:
Ich Endes benander be Kenne Hier mit,
das ich Von George Sparschuh, gemein
richter in Uhlmans dorff drey und Virtzig
reichs thaler sechs groschen, sage 43 r thl. 6 gr.
Zu meiner Völligen be Zahlung, Wegen der
Daselbstigen Feuer sprütze, richtig be Zahlt,
be komen, Worüber ich ihn Hiermit gebüh-
rent quitier. Uhlmans dorff d. 28. Aug.
1741.

                     Johann Andreas Bochmann
                      glocken gießer in Glaucha

65)
Vom Brücken baue.
Nach dem alle Jahr an der Brücke mußt ge-
beßert Werden, denn sie War Von Holtz, so Kaufft
die gemeinde letzlich noch einen alten Spei-
cher, Welcher thouer Kahm, und belegte sie
mit diesen Pohlen, alein sie hilten gar nicht,
sondern Waren Gleich löcher drauf, und Die
Träger Wurden ab gefaulet, und jener löcher,
da gabens etliche für, Wenn die Gemeinde eine
steinerne Bauete, so müßt sie doch halten, alein
es Waren Viele die nicht da Zu thun hatten,
gantz hefftig dar Wieder, Wie es denn stets ist,
endlich mußten die andren, u. holten eine ruthe
steine Zu Baditz, die luden kaum ein Schubkare
Voll auf, die Kleinen holten Kalch, u. langten
Zu, das die fuhren nichts Kosten, der Meister
War Von Nirckendorff Christoph Taube, hatte
geld in der Gemeinde, u. Kost ein Mann 2 Groschen 3 Pfennige, ist
in 40 Jahren Kein Pfennig dran ge Wendet Worden
die Jahr Zahl steht dran 1701.

66)
Vom Gemeinde Hause:
Anno 1741 hat die Gemeinde das gemein-
Hauß  Repariret, das Tach über der Stube,
sambt den Giebel, und hat Vor 6 Reichsthaler, 12 Groschen
Holtz bey Michael Hertschen, dem Bauer ge Kaufft,
ohne andere ausgaben.
            
             Nehmlich:
2 Reichsthaler, 20 Groschen - Meister Hannß Götzen, Zimmerlohn,
21 Groschen, 4 Pfennige - Lorentz Lippferte Vor 16 latten,
10 Groschen - Adam Müllern Vor Spuhl Holtz,
5 Groschen - Michael Hertschen Vor 2 bretter, u. 1 Schwarte,
1 Groschen - Meister Emanuel Kutschbach Vor ½ Schock Nagel,
4 Groschen - Sebastian Dornbergs Wittwe Vor 4 Schwantten,
1 Groschen, 6 Pfennige - derselben Vor ein Halb gebundt schauben,
1 Reichsthaler, 4 Groschen - Georg Haußottern, Kleiber lohn,
1 Reichsthaler, 2 Groschen - Georg Sparschuhen Vor Holtz Zu Zimer und
                                                 Latten Nageln.

5 Reichsthaler, 20 Groschen, 10 Pfennige

Suma Sumarum
12 Reichsthaler, 8 Groschen, 10 Pfennige
                                                                                 George Spahrschuh
                                                                                 der Zeit Dorff Richter
                                                                                  Vor Hanß Müller
                                          ferner:
Jeder Nachbar ein tüchte Gebund schauben.

67)
                  Die stege über die Bache:
Zur Nachricht dienet, das die Gemeinde Zwey
stege geleget hat, den einen an Michael Hertschens,
und Christph Hertschens Vor häuptern. Den andern,
an Hannß Müllers Müthe, und haben sie bey Seb.
Dornbergen über Haupt mit Vor die Lehnen,
Säulen, und Zimmer lohn. Vor
den 18. July                             __________________________________
1735                                        4 Reichsthaler, 4 Groschen ge-
                                                             gekauffet.

                          Idem:
Hat die Gemeinde eine Eyche bey Lohrentz lipferten
Vor fünff Thaler baar geld ge Kaufft, 32 Groschen haben
die Zimmer leuthe be Kommen, 8 Groschen Schmiede-
arbeiter lohn, das übrige Holtz dar Von Vor
1 Reichsthaler, 12 Groschen Ver Kaufft, ist noch:
                                                          ________________________________
den 26. November                               5 Reichsthaler, 4 Groschen Zu
1735, den Predigt steg                               Be Zahlen geblieben
davon gelegt, aufm Anger.             
                Georg Sparschuh
                                           Der Zeit dorffrichter

68)
Zur nach richt ist auf ge Zeug-
et Worden, Wie Die gemeine
Zu Uhlmannes Dorf, mit Denn
Neu Heußleren in ein größen
Proces ge rathen, und Viel
geldt auf beyten seitten ge
Köstet. Entlich auch Durch
Daß recht naus ge führet Worden
Daß Künfftig ein ieder Häuß
ler, Zu einner einfagen Quater
mer 6 Pfennig beytrag Zu geben
schultig sint, nach dem am 12.
April 1741 Publiciretten und
Rescristh. Sich Zu richten.
Waß hin gegen Der beytrag
Zum Mark und Stand Quartieren
an betrieft, Laut der Comisharische
Vorschlag in Act. Folium 80 alßo
es sollen die Häußler gleich
allen unter thanen, sich der billig
Keit gemäß be Zeugen, und Zum
Mark und Stand Quartiren
Sollen die Häußler ein Tag gleich
geben. Weil sich nun hier bey
be fünten, Daß Dannel Göft-
man, einnen Weit gräßer Bau
blatz hat, als alle anteren,
ein ge Baute Häußler, und
solchen nicht känen gleich ge
rechnet Werden, Hat er sich
mit Der gemeinde in Uhlman
nes Dorf alßo Ver glichen,
Daß er so Vil als sonzten
Drey Häußler, Zu einnen
Soltaten Tage, Zu geben Ver
Sprochen, und Die gemeine
in auch Dar bey gelaßen
Da mit man sich auch, in antere
Der gleichen Dingen Zu richten
Hat.

Datum Uhlmanes                                     Martin Bauer
Dorf, den 25. Juny 1742                           Zu Der Zeit
                                                               Dorff richter  

69)
Anno 1731, den 9. Julius, hat die gemeine
Reinsteine gesetzt, bey Daniel Hasthman 10,
Als 3 an Graben Nausth. 4 umb Dem Teich rum,
3 oben umbs Hauß rum, item - Zu gleiche
bey Christian Thal 3 beim Teiche und groten,
Endenn Dießen Tag, ist auch einer bey Gott
Fried Nagel oben an Der ecke gesetzt Worten
Und bey haus öhlers Garden oben an Der ecken auch
einen. So ist Solches Zur nachricht ein geschrie-
ben Worden.    ---         George Sparschuh,
Zu Der Zeit Dorf Richter      ----


----------------------------------

70)
Anno 1743 Hat die uhlmanns Dorffer gemein-
de sich einen Feuer Hacken gekaufft bey Atam
Müllers Pacht Schmiete, Vor 4 Groschen und 6 Pfennige Vor die
Nagel dar Zu. So ist der selbe Zu Adam
Müller gelöget Worden, der anter liegt bey Sebastian
Dornberger. Der Dritte bey Michael Wildenhein.
Der 4. bey George Helbigs Witwe. So geschehen dem 1.
Julius.
            Michael Winckler, Zu der Zeit Dorf richter

71)
Anno 1744, den 13. April, hat die Gemeinde die
Weyden Gehauen, Nachmittags aber, sind Vom Ge-
meinde bier Zwey Kaaßen Voll bier übrig blie-
ben, hat der dorffrichter Michael Höffler ein Ge-
spräche gegeben, Was mann darmit machen Wollte,
ist mann schlüßig Worden, daß es in der Schen-
ke gelaßen Werden  sollte, Morgenden Tages aber
nach mittags solt es Zur angesetzten Zeit, aus getrun-
ken Werden, es hat aber, Christoph Hertsch der Schmidt,
und M. Höffler der dorffrichter, des andern Ta-
ges frühe, Jder eine Kaaße bier heimb ins hauß
getragen, Wieder der Gemeinde abrede, ist Jder Vor
5 Groschen gebüßet Worden. Dienet Zur Nachricht.
                            Mich. Winckler, der Z.
                                dorffrichter

Anno 1744, am 21. Juny, hat Adam Müller auf
dem Gemeinde biere, ein Fäßgen bier umbgesto-
ßen, gab gute Wortt, und ander bier, und ist dar-
bey gelaßen Worden.    Et Supra.
                                      M.W.

72)
Anno 1745, den 4. Martii, ist die Gemeinde mit
Michael Hertschen einig Worden, auf obrigkeitlichen
befehl, daß er auf die bey ihm stehend Feuer Sprü-
ze acht haben sollte, selbe in Sommer Mit Waßer
Ver Sorgen, das sie nicht Zer Koch Zet, Winters Zeit
Aber abelaßen, daß es nicht ein gefrieret,
dafür ist er Jährlich mit 4 Groschen Vor seine Mühe
Zu frieden Worden.
                                  Michael Winckler dorffrichter
                                  der Zeit Vor Christoph Weber, seit
                                  1744, Joh. Hero….

            Neues Verzeichniß
   Wo die Feuer Haken zur zeit Im Jahr 1790 liegen
und aufbewahret sindt
              1. bey Michael Grachin              |   
2. bey George Hertschen
3. bey Sebastian Müllern
4. bey Gottfried Zeschen
5. bey Hannß Küchlern
6. bey George Fleischer
7. bey Hanß Erler junior
8. bey Hanß Kästnern
9. bey Hannß Müllern.

73)
Zur Nach richt Im Jahr 1744
in Monat August ist der
König Von Preußen durch
Sachßen, in Pöhmer land ge
Zogen, dar auf haben sich der
Sachßen auf drey Ar Men
Zu sam ge Zogen, Eine bey Torg
die ander bey Freiberg Tritte
bey Kemnitz, so hat daß
Ziegel heim er ge riechte, ins
Daß lager bey Kemnitz
10 Pferte Ein Wagen Mißen
Hin Schaffen auf 8 dage dar
auf Worten Wieder 8 Pferte
und Ein Wagen Wieder auff
8 Dage Cammetirt und Ver
Zog sich daß sie nicht Zur ge
Wiße Zeit da hin Kam, so hat
der HEr Amt Man in Zwickau
Pferte da hin ge Schafft so hat
daß gerichte alle Tage auff
Ein Pfert Müßen 1 Reichsthaler geben
Zu lohn, 30 Reichsthaler ist bey Amte
Zwickau ge Zahlet Worden
Laut Quittung, 165 Reichsthaler, 8 Groschen
Haben die bauern be Kommen
auf ihre Pferte u. Wagen und
die dar bey ge Wesen sind
und sind in Ein struh del ge
rahten, so hates Über haubt
ge Kost 212 Reichsthaler.
Zur Nach richt hat der König
Von Preußen leib Zig Ein ge
Nomen und Torgau und
Meißen u. dar auff Ein Schlacht
bey Keßels dorff gehalten
und dar auff Dreßen ein ge
Nommen und Dar auff ist ein
Ewiger Friedens Kon Trackt
Ge Schloßen Worden, und
ist eine Kun Tribucion auß
ge Schrieben Worden in den
Leib Ziger Kreuße auff ydes
Gangbar steuer Schock
6 Groschen. So hat es ge Kost daß
Ziegel Heim er gericht 676 Reichsthaler
laut Quittung, ist ausge Schrieben
Worden auff Huff Ein Cenner
Hey, 2 Scheffel Habfer, Ein
Halber Zentner Mehl und
1 ½ Halbe Schriette Stroh
und soltens nach Meißen
Schaffen, so fuhren die bauern
biß nach rochlitz mit den futer
da Kerten sie Wieder ein
Weil sich der Krich Enderte
Und kamen Wieder nach
Hauße mit den futter
und Worden auch Pferte
und Man Schafften aus ge
Schrieben Zu liefern.
Dem 30. November hat der Preuße
Leib Zig Ein ge Nomen, und 3 dage
Da ge blieben, und dar auf nach
Torgau ge gangen Von Torge
Nach Meißen den 10ten December
hater sie auch Ein ge Nomen
den 15ten Decemer 1745
ist Ein Schlacht bey Keßels
dorff ge halten Worden,
folgen dage Hat er Dreßen
Ein ge Nomen, die land Mi
lietz Zu Kriegs ge fangen
Ge Macht und die andern
Soltaten auch, und hat sie
Nach Perlin, ge Schafft nach
gehns hat der Preuße 900
Man land Militz Wieder um
aus Perlin raus ge laßen.

Michael Winckler Durff Richter

1746 Vor Michal Hertsch   

74)
Zur Nachricht Im Jahr 1745 ist
daß rohr an der Feyersprietze
an Zwey ge gangen und hat ni mand
ge Wust Wie es Zu gangen ist
so ist die ge Meinde Eynig Worden
Wieder in guden Stand Zu setzen
Den 3ten May hat die ge Meinde
mit Johann Andreas Bachman in
Glauche Ein Handel ge droffen
18 Reichsthaler, 8 Groschen in guden Stant Zu
Setzen den 4ten May 1746

  Michael Winckler
  Zu Der Zeit Dorff Richter

Hier folget der Gn. Hoch Gräfl. Bericht, so
Folium 27 stehen sollte. der Lautet Wie folget:
Aller durch lauchtigster großmächtigster
  König und Churfürst,
       Aller gnädigster Herr,
Ehrw. Königl. Maj. Und Churfürstl. Durchl.
Haben auf der Gemeinde Zu Uhlmans dorff
aller unter thänigst ge führte beschwerde, Wieder
die Gerichte Zu Ziegel Heim, Wegen eines an George
Walthern Zum auf bau an ge Wiesenen Plazes, uns
In Wenigen angefügten Acten Fol. 1 aller gnäd.
befehliget Samuel Heinrichs Herrens Von Schönburg,
Lehns Erben Zu Moinen, Siyslicanten Hier unter Klag-
los Zu stellen, od. da er dagegen etwas erhebeliches,
ein Zu Wenden Hätte, uns solches an Zu Zeigen, und
da Von unsern aller unter thänigsten Bericht Zu erstat-
ten. Wie nun Herr  Ew. Heinrich Herr Von Schönb.
Fol. 6 den Hier originaliter uns Zu gefertigten
aller gehorsamsten Bericht, nebst Copia des Walthern
aus allergn. Zu er sehen Was maßen der selbe
Vorgiebt, daß sein beambter nicht alein Vor
sich den Plaz an Walthern über laßen, sondern
solches mit Zu Ziehung derer sämbtlichen Gerichten
und einigen Nachbarn aus Klagender gemeinde
geschehen, will Jdoch Siyslicanten das Dominium
an der so genanten gemeinde nicht Zu gesteh-
en, ob solche gleich Zeit hero, da Weder der Gerichts-
Herr noch sonst jemand einigen Nutzen da-
Von gehabt, ad Comunem uhum ge Zogen Worden
und Zu gehörungen auch mit denen Gemein-
den Ver Kaufft Worden, Erinnert, da benebst
Wieder deren Siyslicanten Motiven, daß
1. der Plaz quahtionis nicht Vorn, sondern ne-
ben der Gemeinde Garthen liege, und den da-
hin gehenden Fahr Weg, und fuß steige, nicht
der Geringste abbruch geschehen, sondern über-
al noch Raum genug Wäre übrig.
2. Die Gemeinde all dort Keine Vieh trifft
haben, sondern nur Zu Weilen Vieh dahin
getrieben Würde. 3. auf den orte quahti-
onis, nur einige Pflanz böthe, sonst aber
Keine Klein gärtten daselbst sich be funden,
und im dorffe noch Viel Raum, daß Mehrere
anbauen Könden. 4. Die auf Dämmung des
Waßers, durch das Häußgen nicht Cauhiret
Würden, Weil solches hinter den Damme Zu stehen
Kommen. 5. Der Gemeinde Zu träglicher Wen
durch Ver mehrung der Mannschafft ihnen ein
beytrag Zum Quatembr quando. Und andere
abrichtungen an gediehe, auch alle Jahr 10 Groschen Zur
gemeinde davon ge geben Würde. 6. Ew. Königl.
Maj. an einer Neuen Mannschafft mehr Inter-
ese, alß Von etl. Klein beethen haben Könden.
und 7. ein solcher Häußler auch Vom Beytrag
Zu andern allgemeinen beschwerungen nicht
Exempt. und will dahero hoffen Ew. Königl.
Maj. allergn. Würden es bey der George Wal-
thern er theilten Concehion aller Gn. Be Wenden
laßen. Nun Wollten Zwar nach Ew. Königl.
Maj. aller gn. Befehl, Wir Von der beschaffenheit
.. thaner umstände und Motiven ein mehrers
aller unter thänigst Zu berichten; Weil uns aber
Von Siyslicirenter Gemeinde gerechtig Keiten
und der Gegend auch Pflege des Dorffs
Uhlmanns Dorff das Wenigste be Kandt,
der Herr Von Schönb. Auch einige Acta
uns nicht mit Camuiciret, das daraus
Hätte eresehen Werden Können, ob oder Wie
Die Gemeinde Wieder die Concehion des
Plazes an Walthern bey den be ambten
oder sonst ein Kommen, oder ob gar nichts
Vor ge gangen, so haben Wir ein mehrers
alß Was an ge führet aller unter-
thänigst Zu berichten nicht Ver mocht,
laßen dannen Herr Ew. Königl. Aller
erlauchtesten er meßen aller gehor-
samst an Heim Gestellet sein, Was sie
darauf Zu Reholviren und ferner
aller gn. An Zu befehlen geruhen Wollen
Deroselben, Wie Zu allen aller unterthä-
nigst Treu gehorsamsten diensten
Lebens Lang Ver bunden Bleiben.
Datum Zwickau den 10. Marty 1725.

    Ew. Königl. May.
         
          aller unter thänigst -
          treu gehorsamste diener

               Johann Heinrich Bürckner
               Johann Christian Klügeln

Zur Nach Richt dienet daß Christ.
whl. Hauß sutter in den Ulman-
ns Dorff Der ge Meint bau Mehr
be Zalen Haben, so ist Die gemeinte
3 Mahl Zu samen Kommen und
sind 9 Nachbarn ge Bießet worden.

Dem 29. Juniy Anno 1750      Dorff-
Michael Winckler, Zu der Zeit Richter  

75)
Den 15. Septembr. 1750 hat sich Christoph Haußotter ins
Gemeinde Hauß gedrungen, der Gerichts Director D.Grön,
hat ihn angedeutet, der Gemeinde Monatl. 4 Groschen Wie Her-
berge geld, alle Monate Zu geben, so hat die Gemeinde so
Weit Conheutiret, und mit dem Bedinge ein gelaßen,
er solt ein Virtel Jahr Herberge genießen, aber unter-
deßen, nach anderer Herberge sich umb thun.

76)
Den 29. Octobr 1750 ist an statt, der bißherrigen Voll Macht, auf
hohen Königl. Befehl ein Syndicat auf gerichtet Worden, und
ein mahl aus den sehr lang Verdrießl. Streit Handel des
Amtmanns Pistorä, Secretari Wehnerio, u. Engelmanns
u. andern Zu Komen, sind gar Wenige ge Wesen die nicht dabey
halten Wollen, die Syndici sind 1.) in Ziegel heim Hannß Winter,
2.) in Uhlmans dorff Hannß Vogel, 3.) in Arns dorff Michael Heyl-
mann, 4.) in Thier gartten Michael Schmidt; Zu Vor lag es auf
8 ge Vollmächtigen.
                                      Michael Winckler ist an statt
                                       Georg Schnabels itziger Zeit
                                                 Dorffrichter

77)
Zu gedenke daß Hannß Erler
an den ge Meinde berge hat 2 beime
auß ge hoben und ist mit 8 Weite
Zur buße ge Zahen warden dor weir
Zu Setzen und sall in Zu kunfte
Nicht wieder Zu ge lasen werden.
1751, dem 26. Abrill

78)
Anno 1752, Den 15. Mäy Hat Hanns Pehnder
in der Ge meine Vor gebracht, Wie er
Hinder seinen Garden Ein fläckgen gemein
Berg ein Zeinen Wohlde mit der Be Düngung
Wen die Gemeinde nicht mehr Zu früthden Wehre
so Wohlte er es Wider auf machen, so ist Die
Gemeinde Daar mit Zu frühten und Zu
Wahl burchge gieb er in Gemeinr Dafihr 4 Groschen.

79)
Friederich Herr Zog Sachsenss
Beste und hoch gelahrte resp. räthe und liebe
getreue ! Wir laßen uns den in Eure
mit Ein gehen den Actis underm 15.
dießes er statteden und th sten., bericht ge-
thanen ohn maß geblichen vor schlak ge-
fallen, daß denen gemeinden deß sämt-
lichen Dinge stuhls Ziegelheim nach denen
an ge führten um ständen Die ge leits
frey ran führe derer Zu ihren güther-
benöthigte bau Materiallien, ie doch daß sie
ie des mahl einen aus der Renth Camer
er haltenen Pash Zu ihrer Legitimation in
denen ge leitt stellen Protuducirey concedi-
ret, auch denen selben bey an führ ung deß
vor ihre haus Haltung be nöthigten bren-
und Feuer holtzes von jglichen Pferde nur
3 f.. auf maße als es die under Yahren
des alten burgischen Amts be Zirj erhalten
under der aus dricklichen Contition daß
die da Selbst be findlichen brauer und
und brande wein brenner darunter nicht
gerechnet, und dieße daß Völlige gebiethe
Wie biß hehr also noch ferner ent rich-
ten, auch daß denn en Alten burgüschen
Under thanen in Chur Sächsischen
der gleichen, Freiheit  ver wir nach an
gefähr an ge fordert werden; be gehren
da hero gnädigst Ihr wollet hier nach
daß Weitere Ver ordnen
Andans Wie E-  Datum Frieden-
stein den 24.July 1732.
                        Friedrich H.Z.Sachsen.
daß gegen wärtige ab schrifft mit dem dar ge-
gen ge haltern gnätigsten Original befehl
durch genyig gleich lautent sey virt an durch
mit vor drinkung  deß fürstlichen Camer
Secret. Attestirt.

Karl Wilhelm Erntzß
Fürst licher Sächßischer Renth
Secretarius

80)
Anno 1754 Hat die Uhlmans Dorffer gemeine
Zwey Arge Feuer Haaken ge Kaufft bey Hans
Hertzsche jden Vor 18 Groschen Zusamen 1 Gulden 12 Groschen
und ist Einer Zu Michael Zeißig geleget
Worten Der ander Zu Hannß Millers Witbe
Die Stangen Dar Zu Hat Michael Hertzsch
Dar Zu geben jede Vor 3 Groschen Zu samen 6 Groschen.

81) (1)
Neuer Reces welcher Datirt den 8. Febru-
ary 1755 auf daß die gemeinde 2 Gulden auf Vier
termine Al Jährl. ab Zu Führen wie Folget
als 12 Groschen in Monath Mertz den andern termin
12 Groschen in Monath Juny den dritten in
Monath Sebtember 12 Groschen und Endlich 12 Groschen
in Monath December ab ge fehret werden
Soll.  ist jten dorff richter Zur nachricht für her
Ver Zeichnet worden.

So geschehen den 4.Märtz                        Hannß Vogel der
        1756                                                 Zeit Dorff richter



81) (2)
Anno 1760 den 21. Martze Haben Wir im Cumon
müssen 3 Recruten und ein Virtel Man müssen
be Zahlen an ein Preysischn Capten De Fredovill nach
Dresten Hem So Kost der Mann 100 und 10 Reichstaler so
ist auf den Soltaten Tag 2 Reichstaler 12 Groschen ein genomen
Von der Junge Manßchaft vom 16 bis auf 36
Jahr hat müssen ein Taler geben. die Häußler Pach
der Haus genossen und Sonst Ver Flichten 12 Groschen
Dieses dienet Zor nach richt      Michael Winckler
                                                 Zu der Zeit Dorffrichter

82)
Anno 1760, 31 Martz sind 3 Preysische Furrier und
7 (?) gemeine Von der Königel. Preisische leib Escadoren -
Füsseussieren So hat Uhl manns und 3 Hüfen Von
Ziegel heim in 3 Tagen Müssen auf die Hufe
Müssen be zahlen 5 Scheffel und ein Virtel Haber
3 Centner Heu und 13 Schitten Stroh das Bund vor
20 bfund. ist auch ieten Mage Zum Scheffel
1 Taler 4 Groschen ein genomen Worden. Kost Uhl manns
dorff ann gelt 224 Taler. das Kelt ist nach Etzdorff
bey Roß Wein ge bracht Worden. den 4 Tag als
als den 4 April Haben wir in Natura müßen
lieffern Eben Wie das Forige. Das Co mando
hat 10 Tage gestanten, biß die Furafe Fehlig aus
aus den Dorffe Weg ge Wessen und nach
Etz Dorff gefahren. Michael Winckler Dorff
                                                richter

83)
Anno 1760 den 8ten Feber hat das Cumon
den Preusen Müssen 60 Quartermer und auff
ein Schock 12 Groschen auff ein mahl geben in 3 tagen
und haben 2 Tage 30 Mann Exsegucion geben
müssen geben 60 Taler und 2 Scheffel haben und
essen und Trenken es Sein 2 Mahl 8 mann
dar ge Wesen                  Michael Winckler
                                           dorff richter

84)
Anno 1760 den 32 Januar hat das
Comon den Preuen Müssen liefer 6 ochsen
und 50 Hämmel Sie Sind an ein liefferenden
Von Hohen Stein Ver ackordeired So ist auff ein Tag
2 Taler 12 Groschen ein genomen Worden
                                          Michael Winkler
                                           dorff richter

85)
Anno 1760 ist die gemeinde be samen ge Wisen
von Wigen bessrung am Wagen so ist Klage an
ge lauffen un be Michael Wilten Hein, Hanns Graichen
und Hans Müller daß sie den graben am
lo hmer grabe Wege naus Machen solten - so
Sol der graben am Wilten Hein gra gen Schmied-
und unb Müller Teich runb gehen. Wen der
Teich Voll ist und bey der baustatt vor bey durch
den Karten, Wie es Sonst ge Wessen. So geschen
den Junii 1760,               Michael Winkler
                                        Dorff richter

86)
Anno 1760 in August ist das gemein Haus
Repperierd die Hinter giebel Wand in der
Stuben und eine Elle am giebel naust Wegge
Schnitten und 4 Neue Fenster in die Stu-
be und der Ester aust der Stube und bate
ge schlagen, und hat Jet Weter Nachbar
Ein gebund und ein Halbes Schaben gegeben
und eine Halbe Schitte Stroh - Zu Fürste
So ist auff ge Wand Word en Wie Folget:
1 Taler 16 Groschen bau Holtz bey Sebastian Kästner
            8 Groschen   item        bey Hanns Graichen
          12 Groschen Spuhl Holtz und eine Swarrte
            2 Groschen 6 Pfennig brete bey Jacob Hertzsch
            3 Groschen 6 Pfennig Nagel
           13 Groschen vor Schmiede arbeit
2 Taler    2 Groschen Zimer lohne und die Schaben
                          auff Zu decken
           10 Groschen 8 Pfennig den leim Zu Fahren
2 Taler    6 Groschen den Kleiber
3 Taler    2 Groschen die Fenster Neu Zu Machen
Suma 11 Taler 9 Groschen 2 Pfennig ohne das Stroh und
Die Schaben.       Hannß Müller Zu der Zeit
                                  Dorff Richter

87)
Dato den 16 Mäy ist von Hoer Obrig keit
Befohlede worden die Menschen Jagt Zu
Halten und haben sich einige under standen
nicht mit Zu gehen, und den befehl nicht
Respecktiret so sind sie Von Der gemeine
mit 5 Groschen Zur buße ge Zogen worden.
Den 18 Mäy 1761 ist also Zur Nachricht
Hir her ver Zeignet worden
                           Hannß Erller
                                         Dorff Richter

88) gibt es nicht

89)
Dato den 28 Sebtem 1761 ist eine Glasse in das
gemein Hauß geschafft worden und ist
da für geben worden 3 Thaler. Von der Gemeine
Zwey Thaler und einen Thaler hat Christoff Haüser
als Zu der Zeit gemein Pachter dar Zu geben und
Kostet also über haubt 3 Thaler welches Zur
Nach richt hirher ver Zeignet.
                                               Hannß Schmite
                                               Der Zeit Dorff Richter

90)
Zur nach richt ist alhir ver Zeichnet, Wie George Hertzsch
in der Gemeine Vor geben Das er die Feuer
Spritze nicht mehr bey sich behalten wolt
Weil sie ihn sehr in Wege wäre und den ort
anders brauchen könte wo sie stehet, weil aber
die gemeine keinen dar Zu geschickten ort
hate so ist sie mit George Hertzschen Einig Worten
das sie ihn noch Järlich 8 Groschen Zinß bey geleget
und also Järlich 16 Groschen da von einen behält
und nur 8 Groschen von seinen Ein ge Zäunten
vor Haupt in die gemeinte gieb, da er
sonst wie es Nomer 51 be Zeiget 1 Thaler
da von in die gemeine Geben müßte, so ist also
George Hertzsch da mit Zu frieden ge Wessen.
dato den 3. Mäy 1765
                                         Adam Kober
                                      vor Christoff Weber
                                       Dorff Richter       

91)
Zur nach richt ist al hir ver Zeignet, wie das den 30. october
1777 ist in der gemeine vor gebracht worden, wie das Jacob
Hertzsch mit seinen Küchen und Ziege, an den gemein Berge
häte härden laßen, so ist ihn von der gemeine 5 Groschen Buße
Zu gesagt worden, weil er aber Gute worte gab und
sagte es wäre wieder seinen Willen geschehen er wiste
nichts dar von, so ist ihn dieses mahl die Buße geschenket
worden, dar bey aber ist es feste gesetzet worden
wo ferner einer Wirde Wieder dar inen hieden
laßen, so solte der nun eine Halbe Kanne Bir
ge bißet werden.
Geschehen den 30 october 1777                Christoff Wilden Hein
                                                                           Dorf richter

92)
Zur nach richt ist alhier Die gemeine Einig Worten
daß alle Jahr der dorff Richter, die gemeine
Von der Kürtze biß Zu Wahlburge um 7 Uhr
Zu Wahlburge biß auf die Kürmtze um 4 Uhr,
                                              soll Heißen,
so geschehen, den 26. october 1780.
                                                           Hannß Müller
                                                            Dorf Richter

93)
Zur nachricht ist alhir ver zeignet, wie Melchior
Weber die Erde der Gemeinte in der so genannen
Gemein Zelle abge Kauffet in Jahr 1780 um ein
virtel bir hat sie aber zu Der Zeit nicht weck gefahren
weil er Unglücklig mit einen Pferde gewessen
so ist er mit der Gemeinte einig worden Zu Johannes
1781, Daß sie ihn noch 3 Jahr Zeit geben sold biß
Johaner 1784 da wolte er der gemeinte noch ein
Virdtel Bir geben und solde Zu Johann 1784 weg
gefahren seyn, wor bey es Bleibend soll
                                                                 ist den 6 May 1784
                                                                 bey Melchior Weber
                                                                 gedruckten worden.

94)
Zur nach richt ist alhir ver Zeignet, wie Christoff
Hemman in der Gemeinte vor gebracht das er
Seinen Suhn mit dessen Frau wolte Zu sich nehmen in sein
Hauß, der Sohn solte ihn in seiner handtirung als
geselle bey stehen, und die Frau solte weill er
Keine Haußhalterin häte, solte also Haußhelterin
sey, die ihn backte, Wasche und Kochte, so hat es die gemeinte
dar bey gelassen und Keinen Zinß verlanget

95)
Zur nachricht ist alhir ver Zeignet, wie
Michael Erller in der Gemeinte vor gebracht,
wie er Gesonen wäre, an seines Sohnes Melchior
Erllers Hauß, Einen Küeh Stall Zu bauen, will aber
hir Zu der Raum Zu Enge wäre, so bat er die gemeine
das er mit der Mauer et was her aus auf die gemeine
würken Wolte, in gleichen mit den Schupen auch, und
also einen gantzen Streiff an Wege hin Ein Zäunen
Wolte, welches also von der gemeinde , ist be wilget
worden, und das er der Gemeint da von
järlich 3 Groschen geben, und Zu Johane 1784 den
anfang machen, geschehen den 30 Juny 1783
an der hohen Gemeinte Zu Johanne
                                                             George Sparschuh
                                                                  Dorfrichter
                                                            Vor Christoff Miller

96)
Zu wißen und Zur nacht raicht ist
alhir ver Zeignet worden, wie das
Hannß Lipfert alhier in Uhlmans Dorf
ist Zur Gemeine, in das Gemein Hauß
Kommen, als sie Die Aderes Hohe Gemeinte
Hilte den 23. November 1786 und hilte
bey der Gemeinte an, sie solte ihn doch
Jährlich bey 12 Groschen Zinße laßen, weil die
andern Häußler auch nicht mehr geben
und sein Hauß nicht auf der Gemeinte Grunt
und Botten stünte, so hat ihn die Gemeinte
4 Groschen Zinß er laßen, den er gab vor hin
Jährlich 16 Groschen, gieb aber nun mehro
der Gemeinte Jährlich nur 12 Groschen als
auf jedwedte hohe Gemeinte 3 Groschen welches
er mit Handschlag den Dorf Richter
Christoph Wilden hein hir in der Gemein
Hauße vor der sämtlichen Gemeinte
Zu geben ver sprochen.
Den 23. November 1786         Christoph Wildenhein
Dorf richter

97)
Es ist alhir Zur nachricht ver Zeignet, nach
Dem die Gemeinde einen neuen Feuer Sprietzen
Wagen Geschaffet, welcher die Weite eines
andre gleichen wagens hat, so worde hir Zu
erfordert ein Größerer Raum, und Stelle
das die Schprieze mit den Wagen stehen Könte, weil
nun der Raum bey George Herzen, als wo sonst
die Schprieze stünde Zu Klein war, so musste die
gemeinde einen Größern Raum aus fündig
machen, weil sichs aber an keinen orde schiekte
so be schloß die Gemeinde, Ein besondres hauß
dar Zu Zuer bauen, weil nun hir Zu nürgens
Kein be Qwemer blaz war, so er Welte die
Gemeinde dieses Fleckgen dar Zu, welches
Christian Stein der Seiler von der Gemeinde
ein Ge Zäunet im Jahr 1732 und der Gemeinde
da von Jährlich Geben 2 Groschen, so hat die Gemeinde
beschlossen, das neue Spriezen Hauß auf oben er
welches Fleckgen Zu setzen, und waß dan noch
Übrich ist von den Fleckgen soll der iezige besiezer
Gottlieb Stein Zu seinem Gebrauch Frey behalten
und der Gemeinde da von nichts geben, übrigens
aber über läst die Gemeinde Gottlieb Steine nur
den Gebrauch von den Übrichen Fleckgen, aber nicht
Eigen thümlich. Geschehen den 23.November 1786.  

98)
Nach dem die Gemeinde Ein Besonders Feuer
Schpriezen Hauß Gebaut, und sie nun
mehre die Stelle bey George Herzschen
all wo sie vor her stande nicht mehr
be darf, und weil George Herzsch von
seinen Ein Ge Zäunden vor haubte in die
Gemeinde Jährlich 1 Gulden giebt, und er
Zeit her der Gemeinde Jährlich nur 8 Groschen
Zu walborg gegeben, und 16 Groschen als Zinß
vor der Feuer Schprieze ine be halden,
so hat er bey der Gemeinde an gehalten
Wen sie es geschehen Lassen wolde, so Wolle
er hir füro, den Thaller auf 4 Termine
geben als nehmlich auf jede hohe gemeinde
6 Groschen und Zu walborg 1787 anfangen
wo mit die Gemeinde auch Zu frieden
Ge weßen ist.
Geschehen Den 23. Novemer 1786
                          
                                 Christoph Wildenhein
                                       Dorf richter

99)
Es ist allhier zur Nachricht auf Notiret und angemerckt
Wie sich Gottfried Kusz von Wegen seiner Tochter in
verbürgschafft an die Uhlmansdorffer Gemeinde Wegen
ihrer Ein nahme mit 50 Gulden Caution, wegen Concesion (?)
mit seinen Notarischen vermögen vor tochter und
Kindt bürgschafft in beyseyn der gantzen gemeindte un
verbrüchlich angelobete und verwilligte auf diese er
Klährung die gemeindte ihr auch die Herrberge bey ihrm Vatter
gleicher gestalt ist ver stattet worden und benahmte Maria
Kuschzin gehalten seyn wird in die gemeindt nach dem
alten Regelmangs 8 Groschen Eine Einzele Person Jährlich zu
erlegen als 4 Groschen zu Andreas und 4 Groschen zu Joh. und ist ihr
Hauß Wirth Jacob Kühn ebenfalls Wegen den Gemeindte
Zinß und andern Sporteln als Bürger und ansässiger
Nahbar Wegen seiner Ein Nahme als Hauß genoßen Was in
die Gemeindte eine Haußgenoßen ver bundten schuldig ist
geschehen den 23. November. Anno 1788.

Friedrich Knöfler
Dorff richter

100)
Zu Wißen und zur nachricht ist allhier beygefüget und auf
gezeichnet Worden daß sich Michael Sauppe ein Häußler
in Uhlmans dorff bey der Hiesigen gemeindte an nehmlich
den 4. Marty 1789 tages Meldete Wie er gesonen Wäre
eine Haußgenoßen ein Zu nehmen nehmlich Rosina
Zeischin aus Ziegelheim Wen es die gemeindte verstatten
wolte, Worüber auch die gemeindte deshalb zu sammen geheißen
Wobey auch die Gemeindte zu frieden Wen ob erwehnter Sauppe
Bürgschaft leiste Wegen derer zu entrichteten gemeindte Zinß
und Sporteln Wor auf benahnter Sauppe noch mahls
erschinen und in bey seyn mir und Hanß Kästner
allhisigen gericht Schöppen, Handtschlag ab statte
und sich verbürglich erklährte, Wen seine Hauß genoßen
die Jährlich ihr zu erkannte 8 Groschen gemeindte zinß nicht
Prästirte oder andere Sporteln er dafür hafften Wolle
bevorstehender Zinß Kann Jährlich mit 2 Termien
bezahlt werden als 4 Groschen zu Walp. und 4 Andreas
Zur versicherung anhero treulich niedergeschrieben
Geschehen den 21. Marty 1789
Friedrich Knöfler
Dorff richter

101)
Es ist allhir Zur Nachricht aufgezeignet worden
wie im Jahr Christi 1793 die Steinerne Brücke in
Uhlmansdorff BreßHafftig und Baufällig wor-
den, und weil dieselbe besonders Schmahl und
nicht alzu Breit im Anfange Gebauet worden
wart, so konnte niemand mit einen Wagen darü-
ber fahren. Da nun die Gemeinde zu Wal-
burgiß die Wege, und besonders auch die Brücke
besahen, so wurde von der Gemeine Beschlos-
sen, sie wolten einen Mauer Meister darüber
Zur Rathe nehmen, und denselben befragen, ob denn
dieselbe könde, ohne daß sie von Grunde weg-
gerißen würde um 1 ¼ Elle Breider gemauert
werden, und der Mauer Meister Gottfried
Diebler in Altenburg solches Attestierete, so
wurde dieselbige demselben vor 12 Thaler 12 Groschen
Veracordieret, die Gemeinde kauffte
3 Ruthen und 4 Futer Steine in Stinschenheyn
Und 11 Scheffel Kalk in Lange Leube, die
Bauern Fuhren die Steine, die Hand Bauern
den Sand, und die Gärdner verrichteten die
Hand Arbeit dabey, Die Gantze Reberadur
kosteder 26 Reichsthaler 16 Groschen 8 Pf. nur hatten Gelt in der
Cashe, und zur erfüllung der Kosten wurde
von jeden Nachbar 10 Groschen eingeleget.

Adam Berger zur Zeit vor Johann Küchler
Dorff Richter

Ferner Dienet noch zur Nachricht, daß da
die Brücke ist Reberadiret worden, so hat
Johann Erler 1 ½ Elle Land von seinen Garden
eingereimet, daß die Brücke hat können
Breiter Gemauert werden.
Adam Berger Dorff Richter

102)
Jacob Herzsch ein Nachbar in Uhlmansdorff
Hat auch in Jahr Christi 1792 Zwey
Linden und eine Eyche, und im Jahr Christi
1795 wieder eine Linde und eine Ahorne
im Uhlmans dorff bey den Feuer Spritzen
Hauße nach der Bach Herunter, auf die Gemein-
de gesetzet, welches Zur Nachricht alhier
aufgezeichnet worden ist.   Adam Berger D.R.

103)
Es ist alhier Zur Nachricht aufgezeigned weil das
alde Gemeinde Hauß sehr baufällig geweßen, so ist
die Gemeinde Schlüßig geworden, nicht eine Rebratur
daran zu volziehen sondern ein Neu Hauß zu bauen
und zu vor Acortiren Welches auch d. 27.Febuari 1800
geschehen, und an Michael Rauschenbach Zimer Meister
in Gäsdorff Veracortired worden ist; die Suma des
Acorts war 196 Reichsthaler und in Für Termine gesetzet
Der beste Termin war Hundert Thaler, der 2. 34 Thaler,
Der 3. auch 34 Thaler, der 4. 28 Thaler und neben dießen
10 Thaler vor Thüren und Fenster Gerüste es ist zu dießen
Bau ein Capital bey Jacob Gragen erborgedt worden 100 Reichsthaler
weil es edlichen Nachbaren zu schwer fihle, Es ist auch
Der Gemeinde Berg Darzu Geharted und verkauft worden 9 Schock
Das Schock zu 2 Reichsthaler 6 Groschen und Zwey Klafftern Scheide
8 Reichsthaler 17 Groschen und von den alden Gemein Hauße Sind
auch 8 Klafftern Scheid geworden und an den Ziegler
in Ehrenberg verkaufft worden die Klaffter vor 6 Reichsthaler
und vor 10 Reichsthaler ist noch darneben verkaufft worden in Uhlmans dorf
Die Mauer arbeid ist an Michael Haußottern veracortiret
vor 18 Reichsthaler 20 Groschen und die Klebearbeit ist ver-

104)
Acortiret an Gerhordt Deigman in Ziegelheim auch
vor 18 Reichsthaler Die Glaß Fenster Hadt verdiged Johan Michael
Veid die Fenster in der Stube 5 Reichsthaler.
Es ist dießes Hauß auch nicht wieder in den Gemein
Gartten Gebauet worden weil es zu bergiegt geweßen
und zu viel Steine erforderd wortten so ist die Gemeine
Schlüßig gewortten es bey den Feuerspritzen Hauße
gerade über zu setzen weil ein feiner Platz da wäre und
sich guth dahin Schückte, weil der Platz in Gemein Gartten
sehr bergigt nicht vor guth befunden und einander erwah-
led wortten ist.
Johann Sebastian Müller
Den 4. December 1800.
Zur Zeit Dorf GemeindeRichter

105)
Es ist alhir Zur Nachricht auf Notirt und angemerckt
wortten daß Weil doch die Wege so schlecht und böße
aufgefahren daß bey nahe niemant mit einen
Wagen Hat Vortkomen Können, so hat die Gemeinde
Jacob Gragen Bauer und Nachbar in der Uhlmansdorfer
Gemeinde ihn gebeden ob er nicht eine Sand Grube
in der Wusteige an Berge öffnen wolde weil
man sich da Sand Vermuthete die Gemeind Wollte
es ihn vergüden Weil in der Uhlmansdorfer Gemein-
de kein Guder Sand noch Schutt zu haben Wäre,
so hat er sich gleich darzu Erboten und nachge-
Graben und Guden Sand gefunden, so hat die
Gemeinde im Jahre 1818 und 1819 ihre Wege
und Steige damit Gebeßert, Er hat aber nichts
davor genommen, sondern hat ihn Freiwillig
an die Gemeinde Verschanckt, es sind in den
Zwey Jahren über 13 biß 14 Hunderd Fuder
Sand aus dieser Grube auf die Uhlmansdorfer
Gemeinde Wege gefahren Wortten.

Johann Sebastian
Müller Gemeinde Richter
1820

106)
Den 23.September hielt dasige Gemeinde den Michaels
Zusammengang, und worde follgenstens beschloßen,
der sogenannte Ochsen Garten oder Gemeinde Wiese
wurde in Viertheile getheilet, und mit angemerkten
Bedüngung auf 6 Jahr, und zwar auf Sechs nacheinander
follgente Jahre, als von Andreas 1835 bis dahin
1841 Verpachtet

107)
Den 18.Februar 1836 hielt die Gemeinde den Fastnachts
zusammengang, und wurde folgenstes beschloßen,
daß, von heutigen Tage, bey den Leichen Begängniß
als bey einen Nachber oder Nachberin und zwar bey
allen Pörson welche in hiesiger Gemeinde
daß Nachbar Recht erhalten haben, ein jeder
Nachbar eine Pörson mit schüken oder 1 Groschen
Buße in die Gemeinde geben, bey den Kindern
und den jenigen Pörson welche nicht daß Nachbar
Recht haben giebt der ausbleibente 6 Pfennige Buße.
                                     Gottfried Fleischer
                                     derzeit Gemeinde Richter
                                                   für
                                                  Gottfried Hertzsch

108)
Den 27.Juny 1836 hielt die Gemeinde den Johannes
zusammengang, und wurde follgenstes Beschloßen
daß, die beyden hohen Gemeinde zusammengänge
als Walpurge u. Johanne nicht mehr um 4 Uhr
wie es früher war, sonder von heutigen Tage
an, früh um 5 Uhr zusammengegangen wird.
                                      Gottfried Fleischer
                                      derzeit Gemeinde R.
                                             Gf. H.

109)
Den 2.Januar 1837 hielt die Gemeinde den Neu Jahres
zusammengang, wo der Nachbar Michael Knöffler
sich mit dem antheil habenden Nachbarn bey den
alljährigen Zinß-Biere vergleichet hat, welches Gottfried Hertzsch
Michael Knöffler nach dem Gedräyte-Preiße geben
da Michael Knöffler eine Lange Zeit her, zur Strafe nicht
mit Trinken durfte, welches von seinen Vorfahrent
her rühret, von heutigen Dato an, gab Er so viel daß die
halbe Tonne Bier voll wurde, u. Er Trinkt nun jedes mahl mit
u. die allde Straffe ist gänßlich aufgehoben
                                                                         Fleisch.u.Kästner

110)
Unter heutigen Dato als den 12.May daß Jahr 1837
Kammen sämbtliche Nachbern der Gemeinde Uhlmansdorf
in der Wohnung, Nahmens, bey Gottfried Fleischer
zusammen. Um die Einweihung oder Anschaffung der
Neuen-Gemeindelade in Gebrauch nahm. Es wurde
in Gegenwart sämbtlicher anwessent Nachbern, die
Alte-Kleine-Gemeindelade geöffnet, die darin
befindlichen Actenstücke und alles was in der Alten
Lade war, wie auch daß Verzeichniß de Gemeinde-
buch besagt wieder in die Neue Lade gelegt - Auch
werden andeßen Tage, die Gesetze und Verordnung
welche in König-Reich Sachen gegeben werden,
so auch, deßen Rechnung der Gemeinde, und deß
Dingstuhls Ziegelheim werden in der Lade auf-
bewahrt Um es in einer Guten Ordnung
erhalten wird. Wie es schon von jeher einer
Christlichen Gemeinde und jeden mit Liebenden
Nachber anbepfohlen ist. Die an vertrauung der
Lade, bleibt wie sie von alters her waren, nehmlich
die Lade bleibt bey den Gerichtsschöppen, u. der
Schlüßel bey den Dorfrichter, und kann einer, ohne
den andern, die Lade nicht Offen, und etwas
her aus nehmen, oder hinein thun. Diese Neue
Lade, ist gefertiget u. Gemacht worden, von den
Tischler Meister Jacob Uhlig Nachbar und Ein-
wohner daselbst, da genannter Tischler Meister
den Gemeinde Garten auf dreyenach einander
Follgente Jahre in Pachte hatte, als von
Fastnacht 1835 bis mit Fastnacht 1838, u. die
beyden Jahre Achtzenhundert Fünffen u.
Sech unddreyßig sehr Dürre u. Trocken waren
So worde den genannten Tischler Meister, für die
Bezahlung der Neuenlade, der Pacht auf
Zwey Jahre erlaßen. Wie auch die Rechnung
von Johann 1836 bis mit 1837 besagt.
Auch wurde hier bey an deßen Tage, follgendes
bestimmt u. Fest gesetzt, nehmlich, jedermann
welcher in hiesiger Gemeinde daß Nachber
Recht erhält, hat auf die Gemeinde verhältniß-
mäßig, Nutzbaare Bäume als Buchen Eichen
Linden u. desgleichen anzupflanzen, nehmlich
der Bauer dreye u. der Handbauer Zweye u.
Gärttner u. Häußler Einen, Bey den
Anpflanzen oder ausetzen, muß jeder Neuer Nachber
sich bey den Dorfrichter melden, wohin er die
Bäume setzen soll, desgleichen auch, hat er den
Dorfrichter zusagen woher er die Bäume hat
um den Ubeln u. Schlechten Ausdrück zuvor Kom-
men, und nicht heißen kann, auf der Uhlmanns-
dorffer Gemeinde werden Gestohlen und auf
andere Art entwendet Bäume angepflantz
Auch wurde nach beendtiger Cermonie von
den Nachber ein Gemeinde Bier Getruncken
in deßen erwähnten Wohnung, u. in Nachbar-
licher Liebe u. Freundschaft Unterhalten
Den Auf wand besagt die Rechnung von Johane 1836
bis mit 1837.
                       Johann Kästner der zeit Dorfrichter
                       Gottfried Fleischer, deßen Stellvertreter

_ _Ende des Buches_ _



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