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Personalausweis für Helmut Börnichen in Niederarnsdorf
In früheren Zeiten gab es keine Ausweis-
Der Personalausweis, wie wir ihn kennen, wurde erst ab 1.Oktober 1938 im Deutschen Reich als "Kennkarte" eingeführt, die auch ein Lichtbild und Fingerabdrücke enthielten.
Wikipedia erklärt: Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat zum 1. Oktober 1938 in Kraft. In der Verordnung war die Einführung der Kennkartenpflicht für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen durch den Reichsminister des Innern ermächtigt. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung wurde durch drei Bekanntmachungen vom 23. Juli 1938 (RGBl. I S. 921 ff.) eine Kennkartenpflicht eingeführt für: 1. männliche deutsche Staatsangehörige binnen dreier Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintritt in das Wehrpflichtverhältnis); 2. deutsche Staatsangehörige über 15 Jahre Lebensalter bei Antragstellung für Ausweise im „kleinen Grenzverkehr“; 3. Juden im Sinne der Definition der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“.