Heimatforschung Ziegelheim

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Personalausweis

Personalausweis für Helmut Börnichen in Niederarnsdorf

In früheren Zeiten gab es keine Ausweis-Pflicht. Der Normal-Bürger hatte weder Personalauweis noch Reisepass. Nur für bestimmte Zwecke wurden auf Antrag Reisepässe ausgestellt, die noch keine Lichtbilder sondern nur allgemeine Angaben zu Körpergröße, Haar- und Augenfarbe, u.ä. enthielten. Meist wurden im Laufe des Lebens nur Nachweise über Geburt und Taufe sowie über die Heimatangehörigkeit benötigt und ausgestellt - sogenannte Heimat-Scheine. Noch wichtiger als die Landeszugehörigkeit, war in alten Zeiten die Heimatangehörigkeit zu einer bestimmten Kommune, die grundsätzlich durch Geburt entstand und bei Frauen mit der Eheschließung zur Kommune des Mannes wechselte. Dies beruhte auf dem alten Nachbar-Recht und war enorm wichtig, wenn es um Alten- und Krankenfürsorge ging. Wenn zum Beispiel ein wandernder Knecht, der im "Auslande" arbeitete, pflegebedürftig wurde, mußte die Kommune, deren Heimatrecht er besaß, die Kosten übernehmen - im Extremfall wurden Pflegefälle auch in die Heimatgemeinde abgeschoben. Diese Heimat-Scheine befanden sich jedoch nicht in Privathand, sondern wurden in den Amtsstuben verwahrt, dienten quasi als Meldeschein. Heimatscheine und Taufbescheinigungen wurden für die Eintragungen der Männer in die Militärstammrolle und für Mann und Frau für die Eheschließung benötigt, "Ausländer" die einheiraten wollten um "Nachbarn" zu werden, mußten zuvor nachweisen, das sie ihrere Militär-Dienstpflicht bereits genügt hatten. Die Männer erhielten erste "richtige" Ausweise während ihrer Dienstzeit beim Militär, die ihre Gültigkeit auch in der inaktiven Reservezeit behielten. Wozu Helmut Börnichen diesen "Personalausweis" benötigte ist unbekannt, der Ausweis ist jedenfalls eine Rarität.
Der Personalausweis, wie wir ihn kennen, wurde erst ab 1.Oktober 1938 im Deutschen Reich als "Kennkarte" eingeführt, die auch ein Lichtbild und Fingerabdrücke enthielt.
Wikipedia erklärt: Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat zum 1. Oktober 1938 in Kraft. In der Verordnung war die Einführung der Kennkartenpflicht für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen durch den Reichsminister des Innern ermächtigt. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung wurde durch drei Bekanntmachungen vom 23. Juli 1938 (RGBl. I S. 921 ff.) eine Kennkartenpflicht eingeführt für: 1. männliche deutsche Staatsangehörige binnen dreier Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintritt in das Wehrpflichtverhältnis); 2. deutsche Staatsangehörige über 15 Jahre Lebensalter bei Antragstellung für Ausweise im „kleinen Grenzverkehr“; 3. Juden im Sinne der Definition der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“.

Kennkarte der Agathe Etzold, geborene Kluge. In Tegkwitz geboren, lebte sie seit ihrer Hochzeit 1949 in Ziegelheim.

Für Privilegierte, Amts- und Würdenträger, Geschäftsleute,... wurden schon seit Jahrhunderten Ausweise und Pässe ausgestellt, die ein legales Reisen erst ermöglichten. Dieser alte Ausweis wurde im Jahre 1888 für den Heiersdorfer (bei Niederwiera) Gutsbesitzer Friedrich Franz Kirste ausgestellt, welcher jahrzehntelang als Niederwieraer Amtsvorsteher und Standesbeamter in herzoglich sachsen-altenburgischen Diensten stand und hohe Auszeichnungen vom Herzog erhielt.

Hier handelt es sich um zwei Ausweise, die von der amerikanischen Kommandantur in Waldenburg im Mai 1945 ausgestellt wurden. Sie sind ein Zufallsfund, überlebten nur dank ihrer späteren Umnutzung. Wegen Papiermangel wurden viele "entwertete" oder "eingezogene" Dokumente noch einmal verwendet, in dem man ihre Rückseite beschrieb.

Otto Anders, ein Flüchtling aus dem schlesischen Weigmannsdorf, war mit vielen anderen im Februar 1945 in Ziegelheim angekommen. Er wurde in Niederarnsdorf einquartiert. Dieser zweisprachige Ausweis wurde durch den ersten Niederarnsdorfer Nachkriegsbürgermeister Georg Kronmüller im Jahre 1946 ausgestellt. Die Notwendigkeit dazu war gegeben, weil Anders mit einem großen Teil seiner Weigmannsdorfer nach Felchow (bei Angermünde) umgesiedelt wurde, um dort eine Neubauernsiedlung zu errichten. Der 30.03.1946 ist als Anmeldedatum im Felchower Melderegister überliefert. Das der Ausweis über diesen Umzugs-Zweck hinaus weiter genutzt wurde, bezeugt der Ausweisvermerk "polizeilich gemeldet, Felchow, den 30.11.1947, Ostermann, Ortsvorsteher Felchow".

Zwangs-Pass für den mittellos gewordenen Martin Kirste, der in seinen Geburtsort Heiersdorf (bei Niederwiera) abgeschoben wurde. Dieser Pass wurde 1906 nur befristet für den Zweck der Abschiebung ausgestellt.

Von der unterzeichneten Kreis-Direction wird
dem Dienstknecht Franz Irmscher,
geboren zu Oberwiera, hierdurch bescheinigt,
daß derselbe und zwar durch Geburt das Un-
thanenrecht im Königreiche Sachsen besitzt,
und seine Ehefrau Anna geborene Graichen,
ingleichen die ihm geboren werdenden Kinder
diese Eigenschaft theilen.
Zwickau, am 14.Januar 1860
Königlich Sächsische Kreisdirection

Von Seiten hiesiger Gemeinde wird
sich gegen die Gemeinde Heiersdorf dahin so (?)
versirt, daß Johann Maeder allhier und
seine Familie jederzeit seine Heimath und
Aufnahme finden soll, und dagegen Etwas
nicht einzuwenden, so lange derselbe nicht
anderweit legal seine Heimath erlangt hat.
Solches wird andurch pflichttreu bescheiniget,
durch Unterschrift und Beidrückung unsers
Gemeindesiegel.
Gärbisdorf, den 10.September 1843
Melchior Lichtenstein, Amtsrichter

Heimaths-Schein
für das Infani (Kind im zarten Alter)
Hanne Christiane Otto, geboren den 1. Juni
Eintausend achthundert und zway und dreißig,
hat auf den Grund des Heimaths-Gesetzes vom
26.November 1834, § 8 (?) die Heimaths-
Angehörigkeit in dem Heimathsbezirk
Blankenheyn.
Religion - Evangelisch Lutherisch,
Stand - ein Kind,
Namens - Unterschrift
kann nicht schreiben.
Blankenheyn, den 27.July 1836
Das Patrimonial Gericht allda.

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